Gesetzlich vorgeschriebene Befragung online zeitweise nicht abrufbar

ÄK BaWü-Beteiligungsverfahren zur Homöopathie funktioniert nicht

Das ÄK Beteiligungsverfahren zur Homöopathie konnte tagelang nicht genutzt werden.

Nach ihrer umstrittenen Entscheidung, die Homöopathie aus der ärztlichen Weiterbildungsordnung zu streichen, hat die Landesärztekammer Baden-Württemberg angekündigt, ein europarechtlich vorgeschriebenes Beteiligungsverfahren durchzuführen, um die Verhältnismäßigkeit der Entscheidung zu prüfen. Allerdings: Wer zeitweise die Internetseite der Ärztekammer aufgerufen hat, um sich über das Verfahren zu informieren und daran teilzunehmen, erhielt tagelang eine Fehlermeldung mit dem Hinweis: “Nicht gefunden. Der von Ihnen gesuchte Inhalt konnte nicht gefunden werden. Bitte besuchen Sie unsere Startseite oder nutzen Sie das Menü bzw. die Suchfunktion, um den von Ihnen gewünschten Inhalt zu finden.” Erst nach einer aufwendigen Suche erhielten Nutzer einen Hinweis auf eine E-Mail-Adresse, über die man seine Kommentierung abgeben kann. Den Besuchern der Seite war so eine Beteiligung erschwert.

Beteiligungsverfahren zur Weiterbildung in Homöopathie wird durch Ärztekammer ausgebremst

Nach Berichterstattung in mehreren Medien, u.a. der Rhein-Neckar-Zeitung, könne jeder und jede im Internet unter www.aerztekammer-bw.de den eigenen Standpunkt zur geplanten Streichung der Weiterbildung in Homöopathie durch die Ärztekammer darlegen. Nach den Plänen der Ärztekammer sollen die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens im Herbst der Vertreterversammlung vorgelegt werden. Dr. med. Fred-Holger Ludwig, der als niedergelassener Gynäkologe mit jahrzehntelanger positiver Erfahrung in der additiven Anwendung von Homöopathie seine Meinung zur Entscheidung der Ärztekammer Baden-Württemberg kundtun wollte, schüttelt über das Verfahren den Kopf und übt Kritik am Vorgehen der Ärztekammer. “Es spricht nicht für eine ausgereifte Debattenkultur, wenn man Diskussionen dadurch abwürgt, indem man Beteiligungsverfahren zwar aufgreift, sie aber dann technisch nicht sauber umsetzt. Es hat für mich durchaus ein Geschmäckle, wenn die Ärztekammer in einer so hoch umstrittenen Entscheidung das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren auf diese Art und Weise ausbremst. Meines Erachtens sollte das zuständige Sozialministerium den Ablauf des Beteiligungsverfahrens kritisch unter die Lupe nehmen”, stellt Dr. Ludwig heraus.

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Ärztekammer hat sich in ihrer Entscheidung zur Homöopathie eines verkürzten Evidenzbegriffs bedient

Im Vorfeld des Beteiligungsverfahrens hatte sich der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha (B90/Die Grüne) bereits offen gegen die Entscheidung der Ärzteschaft gestellt, die Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung zu streichen. Die Ärztekammer bedient sich zur Untermauerung ihrer Entscheidung eines nach Einschätzung von Vertretern der Homöopathie verkürzten Evidenzbegriffs. Denn die Evidenz medizinischer Verfahren bezieht sich nicht ausschließlich auf ihr Abschneiden in hochwertigen, Placebo-kontrollierten Studien, sondern auch auf die Erfahrung des Arztes und den Wunsch des Patienten. Zudem hatte die Ärzteschaft hochwertige Studien, die der Homöopathie Wirksamkeit über den Placebo-Effekt hinaus bescheinigen, außen vorgelassen.

Ein Informationsportal rund um die Homöopathie. homimed richtet sich an Personen, die sich über verschiedene Behandlungsformen informieren möchten. Homöopathie findet immer häufiger den Zugang zu Bereichen der schulmedizinischen Behandlung.

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