Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Kündigungen bei Air Berlin noch im Oktober
Nach der Insolvenz von Air Berlin ist nun die Übernahme der Tochterunternehmen Niki und LGW durch Lufthansa beschlossen. Die Unsicherheit auf Arbeitnehmerseite besteht aber fort. Zahlreichen Mitarbeitern von Air Berlin aus Verwaltung und Bodenpersonal (1400 Betroffenen) droht nach Pressemeldungen (u. a. Spiegel Online vom 6.10.2017) der Zugang einer Kündigung noch im Oktober. Jedenfalls wer rechtsschutzversichert ist, tut gut daran, gegen die Kündigung vorzugehen und diese nicht wirksam werden zu lassen.
Kündigungsschutzklage lohnt sich
Wer länger als sechs Monate bei Air Berlin beschäftigt ist, genießt Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Immer dann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage zumindest für alle die Mitarbeiter, die eine Rechtsschutzversicherung haben. Für den Arbeitgeber besteht immer die Unsicherheit, Fehler bei dem Ausspruch von Kündigungen zu machen. Daraus erwachsen für Arbeitnehmer gute Aussichten, durch die Erhebung der Kündigungsschutzklage bessere Konditionen zu erreichen als auf anderem Wege, wie z. B. durch einen Sozialplan (höhere Abfindung, Abgeltung von offenen Ansprüchen auf Überstundenvergütung und dergleichen).
Gewisses Risiko ohne Rechtsschutzversicherung
Mitarbeiter, die keine Rechtsschutzversicherung haben, gehen natürlich im Hinblick auf die Kosten ein gewisses Risiko ein. In der ersten Instanz vor den Arbeitsgerichten trägt jede Partei ihre Kosten selbst. Um das Risiko hier abschätzen zu können, kann man online von einem Prozesskostenrechner einmal die eigenen Anwaltskosten abschätzen lassen, indem man das eigene Bruttomonatsgehalt mal drei als Streitwert eingibt und sich dann die Verfahrens- und die Terminsgebühr ansieht. Auch hier dürfte sich regelmäßig die Erhebung einer Kündigungsschutzklage lohnen. Umgekehrt muss man nämlich immer beachten, dass ohne Kündigungsschutzklage im Nachhinein nichts mehr zu machen ist. Das kann sehr ärgerlich dann sein, wenn im Nachhinein Erkenntnisse erlangt werden, die doch zu einem Erfolg der Kündigungsschutzklage führen bzw. zumindest zu einer verbesserten Beendigungsregelung (Abfindung usw.). Garantien gibt es natürlich nicht.
Frist von drei Wochen einhalten
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen eingereicht werden beim zuständigen Arbeitsgericht. Nur dann kommt es zu einer Überprüfung der Kündigung. Arbeitgebern können, auch im Falle der Insolvenz wie bei Air Berlin, viele Fehler unterlaufen. Werden zum Beispiel nicht sämtliche Mitarbeiter gekündigt, muss der Arbeitgeber bzw. der Insolvenzverwalter grundsätzlich auch in der Insolvenz eine soziale Auswahl durchführen. Werden Teile des Unternehmens später veräußert oder von anderen Unternehmen weitergeführt und kommt es in diesem Zusammenhang zu Betriebsübergängen, können sich auch daraus Ansprüche für die betroffenen bzw. nicht unmittelbar betroffenen Mitarbeiter von Air Berlin ergeben.
Was bieten wir Air Berlin-Mitarbeitern an
Kostenlose und unverbindliche Durchführung der telefonischen Erstberatung zur Kündigung.
Bei Beauftragung durch Air Berlin-Mitarbeiter:
Umfassendes Beratungsschreiben bezogen auf den jeweiligen Einzelfall.
Schreiben an den Arbeitgeber.
Fertigung der Kündigungsschutzklage.
Vertretung im Kündigungsschutzverfahren.
13.10.2017
Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag: Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de
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