Allianz Flexi Immo: Alle Zielfonds in Abwicklung – Möglichkeiten der Anleger
http://www.grprainer.com/Allianz-Flexi-Immo.html Seit April 2012 ist der Allianz Flexi Immo geschlossen. Inzwischen werden alle offenen Immobilienfonds, in die der Mischfonds investierte, abgewickelt. Anleger müssen Verluste befürchten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Allianz Flexi Immo investierte einen großen Teil in Anlegergelder in offene Immobilienfonds. Als immer mehr Zielfonds in finanzielle Schwierigkeiten gerieten und geschlossen wurden, blieb auch der Allianz Flexi Immo von dieser Entwicklung nicht verschont und wurde 2012 ebenfalls geschlossen. Seit Juni werden alle offenen Immobilienfonds, in die der Allianz Flexi Immo investierte, abgewickelt. Für den Dachfonds und die Anleger bedeutet dies, dass sie maßgeblich von der Abwicklung und einem erfolgreichen Verkauf der Immobilien aus den Zielfonds abhängig sind. Finanzielle Verluste sind dabei nicht auszuschließen.
Die Anleger stehen also vor einer ungewissen Entwicklung. Sie haben allerdings auch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz von einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014 dürften die Chancen der Anleger gestiegen sein. Denn der BGH entschied, dass die vermittelnden Banken ungefragt über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds informieren müssen. Denn nach Ansicht der Karlsruher Richter bedeute die Aussetzung der Anteilsrücknahme für die Anleger ein stetes Liquiditätsrisiko während der Investitionsphase, da sie während der Schließung des Fonds nicht frei über ihr Geld verfügen können. Daher haben sich Banken, die das Schließungsrisiko verschwiegen haben, nach der Rechtsprechung des BGH schadensersatzpflichtig gemacht.
Dachfonds wie der Allianz Flexi Immo ähneln in ihrer Funktionsweise offenen Immobilienfonds. Auch hier kann die Rücknahme der Anteile ausgesetzt und der Fonds geschlossen werden. Zudem wurde auch noch ein großer Teil der Anlegergelder in offene Immobilienfonds investiert. Insofern liegt der Schluss nahe, die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH auch auf den Allianz Flexi Immo anzuwenden. Ob die Banken gegen ihre Beratungspflicht verstoßen haben, muss allerdings immer im Einzelfall geprüft werden.
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