Alphapool GmbH: Festnahmen nach Razzia

Alphapool GmbH: Festnahmen nach Razzia

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Seit September 2015 befindet sich die Alphapool GmbH im Insolvenzverfahren. Nun ist es im Zuge einer groß angelegten Razzia im Saarland und in Sachsen zu Festnahmen gekommen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schon im vergangenen Sommer teilte die Finanzaufsicht BaFin mit, dass die Alphapool GmbH ihre Bankgeschäfte ohne die nötige Erlaubnis betrieben habe und die angenommenen Gelder unverzüglich an die Anleger zurückzahlen müsse. Wenig später folgte der Insolvenzantrag, so dass es nicht zu der Rückzahlung gekommen ist. Anleger müssen seitdem um ihr Geld bangen.

Das Geschäftsmodell der Alphapool GmbH, die ihren Sitz ursprünglich in Saarbrücken hatte und später nach Leipzig verlagerte, sah vor, dass Anleger ihre bestehenden Forderungen aus Kapitallebensversicherungen und Bausparverträgen an das Unternehmen abtreten. Im Gegenzug sollten sie Geldzahlungen nach mehreren Jahren oder über mehrere Jahre verteilt erhalten. Damit hat die Alphapool GmbH laut BaFin ein Einlagengeschäft betrieben ohne die nötige Erlaubnis dafür zu besitzen. Inzwischen deutet einiges darauf hin, dass dem Unternehmen nicht nur die nötige Erlaubnis für ihr Einlagengeschäft fehlte und ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz vorliegt. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt und im Zuge einer groß angelegten Razzia im Saarland und Sachsen ist es zu Festnahmen von vier Managern gekommen, wie u.a. die Saarbrücker Zeitung berichtet. Ihnen wird u.a. gewerbs- und bandenmäßiger Betrug und Insolvenzverschleppung vorgeworfen. Bei den Ermittlungen geht es nicht nur um die Alphapool GmbH, sondern auch um die Firma Bonofa, die mit wertloser Computer-Software gehandelt haben soll. Im Rahmen der Razzia kam es nicht nur zu Festnahmen, sondern es konnten auch rund 1,1 Millionen Euro sichergestellt werden.

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Anleger der Alphapool GmbH müssen nicht nur auf eine Quote im Insolvenzverfahren hoffen, sondern können auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Dazu können sie sich an einen kompetenten Rechtsanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Schadensersatzansprüche können sowohl gegen die Unternehmensverantwortlichen als auch gegen die Vermittler entstanden sein.

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