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Als Clown ins Büro?- Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Mitarbeiter mit Kundenkontakt müssen auch zu Karneval branchenübliche Geschäftskleidung tragen. (Bildquelle: ERGO Group)

Sven H. aus Düsseldorf:
Karneval steht vor der Tür. Darf ich da eigentlich kostümiert ins Büro gehen, zum Beispiel als Clown? Oder kann der Chef mir das verbieten?

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Juristisch gesehen gilt: Einen Anspruch darauf, ein Kostüm im Büro zu tragen, gibt es nicht. Zwar hält die närrische Jahreszeit durchaus auch in vielen Unternehmen Einzug. Dies ist aber von Ort und Betrieb abhängig. Fest steht: Von Mitarbeitern mit Kundenkontakt darf der Chef verlangen, dass sie in der jeweils branchenüblichen, seriösen Geschäftskleidung zur Arbeit erscheinen. Hier gibt es meist einen verbindlichen Dresscode, an den sich Arbeitnehmer dann auch halten müssen. Auch erforderliche Schutzkleidung dürfen sie nicht gegen ein Kostüm tauschen. Hier riskieren verkleidete Jecken sogar eine Abmahnung. In allen anderen Fällen sollten sich Beschäftigte informieren, was im jeweiligen Unternehmen zur Karnevalszeit üblich ist. In vielen Fällen hat der Chef nichts dagegen oder der Karneval ist sogar fester Bestandteil im Betrieb. Ist nur “dezente” Verkleidung erwünscht, sollten Mitarbeiter auf Schminke oder Accessoires zurückgreifen und das Komplettkostüm eher meiden. Am besten frühzeitig mit dem Vorgesetzten abklären, was erlaubt ist und was nicht. Absolut tabu sind Verkleidungen, die den Chef oder Kollegen verspotten.
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