Insolvenzverwalter verkündet: BWF-Stiftungskunden haben gar kein Gold erworben

Anlegerskandal BWF-Stiftung: Anleger werden mit unangenehmen Wahrheiten auf der Gläubigerversammlung konfrontiert

Anlegerskandal BWF-Stiftung: Anleger werden mit unangenehmen Wahrheiten auf der Gläubigerversammlung

Am 04.09.2015 fand die Gläubigerversammlung der Opfer des betrügerischen Geschäftsmodells der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung BWF statt. Insolvenzverwalter Sebastian Laboga hatte einige unangenehme Wahrheiten zu verkünden, teilt Rechtsanwalt Christian- H. Röhlke mit, der für seine Mandanten bei der Gläubigerversammlung anwesend war.

Zunächst einmal stellte Laboga die rechtliche Struktur der BWF Stiftung dar. Diese ist, das ist mittlerweile vielfach besprochen, tatsächlich nur eine unselbständige Stiftung ohne die Möglichkeit, eigene Rechte und Pflichten zu erwerben. Dies hat ihre Muttergesellschaft BDT Bund Deutscher Treuhandstiftungen eV übernommen. Die BDT ist tatsächlich im Insolvenzverfahren und die die BWF Stiftung als Teil der BDT davon mit betroffen.

Zusammenhänge BWF-Stiftung – Bund Deutscher Treuhandstiftungen eV – TMS GmbH – EVVE eV: sachrechtliche Zuordnung?

Für die betroffenen Anleger besonders unerfreulich waren die von Insolvenzverwalter Laboga mitgeteilten Zahlen. Nach seinen Feststellungen hatte die BDT eV ca. 55 Millionen Euro eingeworben, von denen nur 34 Millionen Euro dann weiter gegeben worden an die TMS GmbH. Die Differenz von 20 Millionen Euro lässt sich möglicherweise mit den horrenden Provisionen erklären, die einige Vertriebe nach Angaben des Insolvenzverwalters für den Verkauf der Gold Spar Pläne bekommen haben. Laboga sprach von 15 bis 20 Prozent Provisionsaufkommen. Tatsächlich wurde allerdings von der TMS GmbH nur eine Summe von 16 Millionen Euro für den Golderwerb in den Jahren 2009 bis 2015 aufgewendet. Das von der Polizei im Rahmen der Razzia Februar 2015 sichergestellte Gold war dagegen weder quantitativ noch qualitativ deckungsgleich mit der Summe von 16 Millionen Euro. So war das Gewicht laut Prägung der sichergestellten Metalle bei 3,88 Tonnen zu suchen. Tatsächlich wog das Metall aber nur 2,2 Tonnen. Hiervon wiederum waren nur 324 kg Gold mit einem Marktwert von ca. 10,5 Millionen Euro. Wem dieses Gold gehört, ist noch vollkommen unklar. In Frage kommen hier im Wesentlichen die BDT eV oder die TMS GmbH, in deren Safe ja letztlich das Gold gefunden wurde. Allerdings hat die TMS GmbH nach Mitteilung des Insolvenzverwalters auch Gold für die EVVE eV aufbewahrt, so dass die sachenrechtliche Zuordnung noch vollkommen ungewiss ist.

Weitere Meldungen:  Infinus Gruppe: Skandal weitet sich aus

Frage Eigentumserwerb – Wem gehört das Gold?

“Eines ist jedoch ziemlich sicher: den Anlegern gehört das Gold nicht. Hier waren sich die anwesenden Juristen größtenteils einig, da kein einzelner Anleger das Eigentum an einem bestimmten Goldbarren mit einer bestimmten Seriennummer zu einem bestimmten Zeitpunkt übertragen bekommen hat. Die Einhaltung dieses sogenannten sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes ist allerdings Voraussetzung für die Übertragung eines Vermögensgegenstandes. Insolvenzverwalter Laboga hat mitgeteilt, über die Frage des Eigentumserwerbs ein Gutachten einzuholen. Das Ergebnis dürfte aber mit ziemlicher Sicherheit dahingehen, dass die Anleger jedenfalls kein Eigentum erworben haben”, teilt Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke aus Erfahrung mit. Besonders tragisch für die betroffenen Anleger gestaltet sich die daraus folgende Konsequenz, dass damit die von der BWF aufgestellten Eigentumsurkunden nicht einmal das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt wurden, meint Röhlke.

Weitere Vermögenswerte zugunsten der Insolvenzmasse?

Weitere nennenswerte Vermögensgegenstände hat der Insolvenzverwalter mit Ausnahme eines Immobilienobjektes bei Berlin nicht gefunden. Ob und wann dieses zugunsten der Insolvenzmasse verwertet werden kann, muss noch abgewartet werden. Die Firmenzentrale in der Königsstraße jedenfalls gehörte offensichtlich nicht der BDT eV, sondern einem anderen Unternehmen. Der Insolvenzverwalter war zwar grundsätzlich der Meinung, “dass es schon mit dem Teufel zugehen müsse, wenn den Anlegern keine Quote ausgezahlt würde” (Zitat). Allerdings könne noch keinerlei Angaben über die Höhe dieser Quote gemacht werden.

Fazit: Schadensersatzansprüche gegenüber Vermittlern geltend machen – Welche weiteren Möglichkeiten bestehen für die betroffenen Anleger?

“Damit läuft es für die Kunden der BWF darauf hinaus, Schadenersatz von den Vermittlern des Modells zu fordern. Die Initiatoren und Hintermänner sind seit Anfang September 2015 teilweise in Haft. Sollte diesen der Prozess gemacht werden, können Anleger durch sogenannte Adhäsionsverfahren ihre Ansprüche auch gegenüber diesem Personenkreis durchsetzen. Am Ende eines Strafverfahrens ist allerdings meist nicht mehr genug Vermögensmasse vorhanden, um die Schäden der Anleger zu kompensieren. Es verbleiben somit Ansprüche gegen die Vermittler”, teilt Röhlke mit, der darauf hinweist, dass gerade die von den Vermittlern und den Werbematerialien der BWF herausgestellte Sicherheit der Kapitalanlage durch den Erwerb unmittelbaren Eigentums am physischen Gold nicht gegeben war und dies schon von Anfang an durch das Geschäftsmodell der BWF vorbestimmt war. “Denn das von der BWF dargestellte Modell des Sachdarlehens zur Vermögensmehrung ist mit dem Eigentumserwerb der Anleger schlichtweg nicht vereinbar, meint Röhlke. Auf diesen Widerspruch der Kapitalanlage hätten die Vermittler hinweisen müssen”, so der erfahrene Jurist.

Weitere Meldungen:  Der Anspruch auf Werklohn bei einer Schwarzgeldabrede - Vertragsrecht

Rechtsanwalt Röhlke empfiehlt allen Kunden der BWF, sich individuell durch einen erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, um weiteren Schaden abzuwenden und mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt
Sofortkontakt Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671

Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als \\\”Immobilienrente\\\” schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de

Kontakt
Röhlke Rechtsanwälte
Christian-H. Röhlke
Kastanienallee 1
10435 Berlin
0049 (0)30 715 206 71
anwalt@kanzlei-roehlke.de
http://www.kanzlei-roehlke.de

Schreibe einen Kommentar