“Bettensteuer” ist rechtswidrig – Hotelier kennt nicht den privaten/beruflichen Anlass der Beherbergung

Berlin, 24.10.2013 – Gestern wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in Sachen “Beherbergungsabgabe” die Berufung der Stadt Dortmund gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ab und ließ die Revision nicht zu. Die A&O Dortmund Hotel and Hostel Dortmund GmbH hatte bereits in der ersten lnstanz gegen die so genannte “Bettensteuer” Recht bekommen.

Das OVG Münster befand nun, dass die Stadt nach den Vorgaben aus dem Kommunalabgabengesetz die Beherbergungsabgabe nicht als indirekte Steuer hätte ausgestalten dürfen. Dabei soll der Gast zwar die Abgabe zahlen, der der Finanzbehörde verpflichtete Steuerschuldner ist jedoch allein der Hotelier. Die für eine indirekte Steuer erforderliche Sachnähe des Hotelbetreibers zum Gegenstand der Besteuerung, einer Übernachtung aus privatem Anlass, sei nicht gegeben.

Dr. Ruth Hadamek, Fachanwältin für Verwaltungsrecht von harms-ziegler, rechtsanwälte, Berlin, äußerte im Anschluss an die Urteilsverkündung: “Die Begründung des Oberverwaltungsgerichts bringt den Kern unserer Argumentationen auf den Punkt: Die Information, ob der Anlass einer Übernachtung geschäftlich oder privat ist, liegt allein in der Sphäre des Gastes. Dieses Urteil wird Auswirkungen haben auf die Prozesse gegen Abgabenbescheide der Stadt Köln und – mittelbar – auch auf in Hamburg gegen die Kultur- und Tourismustaxe anhängige Verfahren.”

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Im Jahr 2000 gegründet, sind die A&O HOTELS and HOSTELS mit 22 Standorten in vierzehn Städten (Berlin, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt, Graz, Hamburg, Karlsruhe, Köln, Leipzig, München, Nürnberg, Prag und Wien) und drei Ländern (Deutschland, Österreich und Tschechien) derzeit der größte unabhängige Hostelanbieter in Europa. Die A&O Gruppe konnte in 2012 mehr als 2 Mio. Übernachtungen sowie einen Umsatz von 53,5 Mio. Euro verzeichnen und wächst derzeit mit rund 20 Prozent p.a., weitere Häuser sind in Planung. A&O vereinen Hostel (Book Orange) und Hotel (Book Blue) unter einem Dach. Seminarräume, Frühstücksbuffet, Lobby und Bars stehen stets allen Gästen gemeinschaftlich zur Verfügung. Rund 8.000 Klassenfahrten nutzen jährlich die Hostelteile der Kette, 70 Prozent der Gäste buchen ihre Übernachtungen online. Zielgruppen von A&O sind Leisure/Städtetourismus (30 Prozent), Gruppen/Klassenreisen (60 Prozent) und der Businesstourismus (10 Prozent). Das Unternehmen bildet an allen Standorten aus. Das Unternehmen ist 4****-Sterne QMJ zertifiziert, vom TÜV auf den “Youth Hostel Quality Standard” geprüft und trägt das Jugendreisen-Qualitätssiegel des Reisenetzes Deutschland.

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A&O engagieren sich aktiv im Sport- und Bildungsbereich und unterstützen seit 2004 die SOS-Kinderdörfer sowie seit 2010 den Mädchen-Jugendsport des 1. FC Union Berlin (B-Jugend) und alle deutschen Floorball-Nationalmannschaften (Damen-, Herren- und U19-Teams).

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