Dresden, den 14.06.2016 Mit dem Internetportal www.ApoPolice.de steht allen freiberuflichen Apothekern und Apothekerinnen ein Informationsangebot zum Thema der benötigten Sach- und Haftpflichtversicherungen zur Verfügung.

neu: Cyber- Police für Apotheker, das Plus für mehr Datensicherheit

Versichert ist die Informationssicherheitverletzung. Dazu gehören
1. Verletzungen der Netzwerksicherheit

– Zielgerichtete Verletzung der Netzwerksicherheit durch
– eine Übermittlung von Schadsoftware (Malware, wie z. B. Viren, Trojaner etc.) mit dem Ziel, die auf den lT-Systemen des Versicherungsnehmers oder mitversicherter Unternehmen befindlichen Daten oder Programme zu löschen oder zu verändern oder den Funktionsablauf des IT-Systems zu stören (Integrität und Verfügbarkeit von Daten und IT-Systemen);
– einen Denial-of-Service-Angriff auf IT-Systeme des Versicherungsnehmers oder mitversicherter Unternehmen;
– eine Verhinderung des autorisierten Zugangs Dritter zu ihren Daten;
– eine unberechtigte Aneignung von Authentifizierungsinformationen (Zugangscodes, Passwörter) des Versicherungsnehmers, mitversicherter Unternehmen oder mitversicherter Personen;
– eine Verletzung der Netzwerksicherheit des IT-Systems des Versicherungsnehmers oder mitversicherter Unternehmen durch Dritte im Sinne von § 303b StGB (Computersabotage);
– eine unberechtigte Veränderung oder Löschung von in IT-Systemen des Versicherungsnehmers oder mitversicherter Unternehmen gespeicherten Daten; einen Diebstahl von IT-Systemen des Versicherungsnehmers oder mitversicherter Unternehmen durch Dritte oder deren Verlust.
– Nicht zielgerichtete Verletzung der Netzwerksicherheit durch eine Übermittlung von Schadsoftware (Malware wie z. B. Viren, Trojaner etc.), die auf den IT-Systemen des Versicherungsnehmers oder mitversicherter Unternehmen befindliche Daten oder Software löscht oder verändert oder den Funktionsablauf des IT-Systems stört (Integrität und Verfügbarkeit von Daten und IT-Systemen).
– Eine unberechtigte Veröffentlichung oder Weitergabe von Daten Dritter durch Mitarbeiter des Versicherungsnehmers oder mitversicherter Unternehmen.

2. Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, wie beispielsweise des Bundesdatenschutzgesetzes

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3. Verletzung der Datenvertraulichkeit von Daten Dritter durch die Versicherten

Versicherungsumfang/Entschädigungsleistung
Haftpflicht
1. Schadenersatzansprüche Dritter wegen eines Vermögensschadens durch eine Informationssicherheitsverletzung

2. Haftungsfreistellung bei Datenverarbeitung durch Dritte

3. Rechtsverteidigungskosten bei strafrechtlichen Ermittlungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

4. Ansprüche der Payment Card Industry einschließlich Vertragsstrafen

5. Haftung bei Weitergabe eines Computervirus an Dritte

6. Ansprüche wegen unrechtmäßiger Kommunikation/Veröffentlichung von digitalen Medieninhalten

– Verletzung von Patenten, Markenrechten, Urheberrechten
– Plagiat, widerrechtliche Verwendung oder Diebstahl von Ideen oder Informationen oder missbräuchliche Verlinkung
– Rufschädigung
– Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer Person
– Veröffentlichung von Informationen aus der Privatsphäre
– Kommerzielle Verwendung des Namens
– Verletzung des Wettbewerbsrechts

Eigenschaden

1. Datenschaden (Nachteilige Veränderung von Daten durch eine Netzwerksicherheitsverletzung)

– Maschinelle Wiedereingabe von Daten aus Sicherungsdatenträgern
– Wiederbeschaffung/Wiedereingabe von Stamm- und Bewegungsdaten
– Wiederbeschaffung/Wiedereingabe von Betriebssystemen und Standardprogrammen
– Wiedereingabe von individuell hergestellten Programmerweiterungen
– Kosten durch Kopierschutzstecker oder Verschlüsselungsmaßnahmen (Lizenzerwerb)
– Elektronischer Zahlungsverkehr
– Fehlerhafter Versand von Waren/Warenverluste
– Telefonmehrkosten (bspw. unberechtigte Nutzung von gebührenpflichtigen Hotlines)

2. Mehrkosten- und Ertragsausfall

– infolge einer Netzwerksicherheitsverletzung
– infolge einer Datenschutzverletzung

Kosten (die infolge einer Informationssicherheitsverletzung entstehen)
1. Forensik-Kosten (Kosten für Ursachenermittlung)

– Feststellung ob eine Informationssicherheitsverletzung vorliegt
– Ermittlung der Ursache der Informationssicherheitsverletzung
– Ermittlung des Umfangs der Informationssicherheitsverletzung
– Empfehlung geeigneter Maßnahmen zur Reaktion und künftigen Abwehr auf diese Informationssicherheitsverletzung
– Kostenübernahme auch wenn nach Prüfung kein ersatzpflichtiger Schaden vorliegt
– Verzicht auf SB

2. Krisenkommunikation, Mediation, Reputationssicherung

– Angemessene und notwendige Kosten für PR- oder Krisenmanagement-Maßnahmen
– Kosten für angemessene Marketingmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit
– Abwendung einer Rufschädigung und Wiederherstellung der positiven öffentlichen Wahrnehmung durch Beauftragung eines Mediators oder Krisenkommunikationsunternehmens

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3. Informations-/Benachrichtigungskosten Kreditkartenmonitoring

– Kosten für die Benachrichtigung der Betroffenen und der verantwortlichen Datenschutzbehörde
– Kosten für Kreditkartenmonitoring zur Prüfung und Benachrichtigung der Betroffenen

4. Kosten für den Austausch von Hardware

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