ARAG Experten informieren zu den Umtauschmöglichkeiten von Apps

Der Pullover passt nicht? Kein Problem. Zurück in den Laden damit. Die Hose gefällt nicht? Auch kein Drama. Zurück zum Absender. Wie aber, bitteschön, tauscht man etwas um, was man nicht anfassen, aus- und wieder einpacken kann? Gibt es auch für Apps eine Rückgabemöglichkeit? Laut ARAG Experten ja. Und sie erklären auch, wie es geht.

Apps von Apple
Grundsätzlich gilt auch für Apps ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das kann der Anbieter von Gesetzes wegen allerdings mit dem Download zum Erlöschen bringen, wenn der Kunde vorher ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Daher haben es die Anbieter in der Hand, ob der Download ihrer Applikationen widerrufen werden kann. Apple gesteht seinen Kunden ein 14-tägiges Rückgaberecht zu. Das geht über die Apple-Homepage, auf der man sich mit seiner ID anmelden muss. Dort sind alle Käufe der letzten 90 Tage aufgelistet. Zwei Wochen lang kann man hier Apps zurückgeben, ohne einen Grund zu nennen. Aber auch ältere Apps kann man zurückgeben. Mit einem Klick auf “Problem” gibt man den Grund der Rückgabe bei der betreffenden App an und leitet die Rückerstattung mit “Senden” in die Wege. Innerhalb einer Woche sollte man den Kaufpreis erstattet bekommen haben. So lange wird der Status des Umtausches als “Ausstehend” angezeigt. Nach Angaben der ARAG Experten können auf diese Weise auch Filme, e-Books oder Musik zurückgegeben werden, sofern noch kein Download stattgefunden hat.

Android Apps
Android-User müssen schneller sein, wenn sie Apps aus dem Google Play Store umtauschen wollen. Das funktioniert innerhalb der ersten zwei Stunden direkt im Play Store über den Button “Erstatten” oder über die Google-Homepage. Dort haben User 48 Stunden Zeit, den Kauf rückgängig zu machen. Nachdem man sich mit seinem Google-Konto angemeldet hat, werden auch hier die letzten Bestellungen ausgelistet. Ähnlich wie bei Apple kann man bei der betreffenden App auf “Problem melden” klicken und damit die Rückgabe aktivieren. Die App wird damit vom Smartphone gelöscht und das Geld zurückgebucht.

Weitere Meldungen:  Neuer Geschäftsführer beim Hotelportal für den Mittelstand - merolt GmbH

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
043 49 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
http://www.arag.de