Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Auch EU-Auslandskonto gestattet +++
Online-Händler dürfen Kunden aus Deutschland bei Zahlung per Lastschrift nicht generell den Einzug von einem Konto im EU-Ausland verwehren. Dieses Verbot ergebe sich aus der europäischen Verordnung über das Sepa-Lastschriftverfahren, entschied nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 93/18).
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+++ Trennungsunterhalt ohne Zusammenleben +++
Eheleute schulden sich auch dann Trennungsunterhalt, wenn sie nie zusammengelebt und auch nicht gemeinsam gewirtschaftet haben. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az.: XII ZB 358/19).
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+++ Vorsicht Stacheldraht +++
Ein Radfahrer muss grundsätzlich nicht mit einem quer über einen Feldweg gespannten, ungekennzeichneten Stacheldraht rechnen. Deshalb trifft ihn kein Mitverschulden an einem Unfall, wenn er seine Fahrgeschwindigkeit auf ein solches Hindernis nicht einstellt und deshalb zu spät davor bremst. Dies entschied laut ARAG Experten der Bundesgerichtshof in zwei Fällen (Az.: III ZR 250/17 und III ZR 251/17).
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

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