Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Keine Pfändung von Corona-Soforthilfen +++
Eine Kontenpfändung des Finanzamtes, die auch Beträge der Corona-Soforthilfe umfasst, ist rechtswidrig. Das hat nach Auskunft der ARAG Experten das Finanzgericht Münster entschieden (Az.: 1 V 1286/20 AO).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen sie die aktuelle Pressemitteilung des FG Münster.

+++ Vorsicht bei Mulde im Gehweg +++
Ein Fußgänger muss sich den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet. Er kann keine vollständige Gefahrlosigkeit erwarten und muss mit gewissen Unebenheiten rechnen. Dies gilt auch, wenn er einen sperrigen Gegenstand, wie eine Getränkekiste, trägt und hierdurch seine Sicht beeinträchtigt wird. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Az.: 7 U 298/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Köln.

+++ Teilung von Betriebsrenten erlaubt +++
Die Möglichkeit, Betriebsrenten bei einer Scheidung durch externe Teilung zwischen den Eheleuten aufzuteilen, verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weisen ARAG Experten hin. Die Familiengerichte müssten aber im konkreten Fall darauf achten, dass vor allem die Frauen bei der Berechnung ihrer Ansprüche nicht systematisch benachteiligt werden (Az.: 1 BvL 5/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BVerfG.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

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