Aktuelle Gerichtsurteile und interessante rechtliche Themen auf einen Blick

+++ Pauschalreisen künftig abgesichert +++
Künftig können Pauschalurauber noch beruhigter in die Ferien fahren. Ein Reisesicherungsfonds soll sie davor bewahren, auf den Kosten für einen Rücktransport sitzen zu bleiben, wenn der Reiseveranstalter zwischenzeitlich pleitegeht. Gefüllt werden soll der insgesamt 750 Millionen schwere Fond bis 2026 durch die Reiseanbieter selbst, für kleine Veranstalter soll es Ausnahmen geben. Bisher wurden Pauschalreisen durch Versicherungen oder Bank-Bürgschaften abgesichert. Und dieser Topf war nicht annähernd voll genug, wie die Thomas Cook-Pleite im September 2019 gezeigt hat. Kunden bekamen nur einen Bruchteil ihrer Rückreisekosten erstattet, weil die Haftung auf 110 Millionen Euro begrenzt war. Die weiteren Kosten musste der Staat seinerzeit übernehmen.

+++ Baukindergeld läuft zum 31. März aus +++
Ende März 2021 läuft das Förderprogramm fürs Baukindergeld aus. Also gilt es, schnell zu handeln. Mit dem Baukindergeld fördert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) seit 2018 den erstmaligen Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern und Alleinerziehende. Dabei erhalten Antragsberechtigte zehn Jahre lang jeweils 1.200 Euro Zuschuss pro Jahr pro Kind, also insgesamt 12.000 Euro. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf das im Haushalt lebende Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und es muss eine Kindergeldberechtigung vorliegen. Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 Euro nicht überschreiten, zuzüglich 15.000 Euro für jedes weitere Kind. Das Baukindergeld kann online bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Die ARAG Experten raten, sich per Vorab-Check zu vergewissern, ob man die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt.

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+++ Eltern haften für die Verletzungen ihres Kindes +++
Lassen Eltern ihr knapp dreijähriges Kind bei einem Reitturnier aus den Augen, haften sie vollständig für dessen Verletzung durch einen Pferdetritt. Weder der Veranstalter, noch die Pferdehalterin müssen damit rechnen, dass ein Kleinkind unbeaufsichtigt in einen Pferdetransporter klettert. Deren Verkehrssicherungspflicht reduziert sich durch die Pflicht der Eltern, ihren Nachwuchs auf einer großen Veranstaltung eng bei sich zu führen. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des BGH (Az.: VI ZR 210/18; VI ZR 194/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Urteil des BGH.

+++ Müssen Internethändler über Herstellergarantien informieren? +++
Der Europäische Gerichtshof muss nach Auskunft der ARAG Experten klären, inwieweit Internethändler Verbraucher ausführlich über Herstellergarantien für die angebotenen Produkte informieren müssen. In dem zu entscheidenden Fall hatte der Online-Händler lediglich mit einem Link auf spärliche Garantieangaben des Herstellers verwiesen (Az.: I ZR 241/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

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