Aktuelle Gerichtsurteile und Corona-Themen auf einen Blick

+++ Ohne Impfpass zur Corona-Impfung? +++
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es auch möglich ist, sich ohne Impfpass impfen zu lassen. In dem Fall stellen die Impfzentren Bescheinigungen aus, die der Hausarzt im Impfpass nachtragen kann. Wer seinen Impfpass nicht mehr findet, kann sich vom Hausarzt einen neuen Pass austellen lassen. Aufzeichnungen über Impfungen müssen mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden, so dass es kein Problem sein sollte, alle Impfungen nachzuvollziehen und einzutragen. Wenn auch andere Ärzte Impfungen vorgenommen haben, kann man selbst die fehlenden Informationen einholen oder den Hausarzt damit beauftragen.

+++ 7.500 Euro für Soloselbstständige +++
Mit einer so genannten Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro sollen Soloselbstständige aus allen Wirtschaftszweigen mit einer zusätzlichen Finanzhilfe bedacht werden. Der einmalige Zuschuss des Bundes beträgt 50 Prozent eines sechsmonatigen Vergleichsumsatzes und wird voll gewährt, wenn der Umsatz während des Förderzeitraums Januar bis Juni 2021 um mehr als 60 Prozent zurückgegangen ist. Laut ARAG Experten will der Bund damit eine Lücke schließen: Denn aufgrund geringer betrieblicher Fixkosten können Soloselbstständige oft nur eingeschränkt Überbrückungshilfen beantragen, sind von den bestehenden Corona-Einschränkungen jedoch häufig stark betroffen. Anträge können seit letzter Woche online gestellt werden.

+++ Kein Taschenrechner am Steuer +++
Der Bundesgerichtshof hat laut ARAG Experten entschieden, dass ein Taschenrechner ein elektronisches Gerät ist, dessen Nutzung am Steuer – genau wie beim Handy – gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt. Am Steuer darf ein Taschenrechner daher nicht benutzt werden (Az.: 4 StR 526/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH.

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+++ Schlüsseleinwurf nicht immer grob fahrlässig +++
Es ist nicht ohne Weiteres grob fahrlässig, den Schlüssel eines Fahrzeugs am Sonntag in den Briefkasten einer Werkstatt einzuwerfen. Wird das Fahrzeug gestohlen, so kann die Kaskoversicherung je nach den Umständen des Einzelfalls dazu verpflichtet sein, den Schaden zu ersetzen. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Oldenburg (Az.: 13 O 688/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Oldenburg.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

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