Aktuelle Gerichtsurteile und (Corona-)Themen auf einen Blick
+++ Hochzeit per “Once-Only-Prinzip” +++
Ab 1. November soll es auf dem Standesamt schneller gehen mit dem Ja-Wort. Künftig sollen die Brautleute laut ARAG Experten ihre Personenstandsdaten über ein Verwaltungsportal per sogenanntem “Once-Only-Prinzip” nur noch einmalig erfassen und dem Standesamt per Klick zusenden können. Durch diese elektronische Kommunikation mit den Standesämtern soll auch bei anderen Angelegenheiten wie z. B. dem Ausstellen einer Personenstandsurkunde oder eines Ehefähigkeitszeugnisses, der Anmeldung einer Eheschließung oder der Anzeige einer Geburt bzw. eines Sterbefalles auf urkundliche Papiernachweise verzichtet werden. Auch zwischen den verschiedenen Behörden läuft der Datenaustausch elektronisch, sodass Bürger Nachweise für die Beurkundung nicht mehr selbst vorlegen müssen.
+++ BAföG-Novelle kommt +++
Am 1. November tritt eine Verordnung in Kraft, die die Bundesregierung ermächtigt, den Kreis der BAföG-Berechtigten auf Personen auszuweiten, die normalerweise nicht bezugsberechtigt sind. Dazu gehören laut ARAG Experten neben Studierenden beispielweise Personen, die sich in einer förderfähigen Ausbildung befinden. Während der Corona-Pandemie hatten viele junge Menschen ihre Jobs durch den Lockdown verloren und waren in finanzielle Not geraten. Durch die BAföG-Novelle sollen Betroffene in künftigen, bundesweiten Krisen-Situationen schnell und unkompliziert unterstützt werden können.
+++ Corona und Entziehung des Sorgerechts +++
Schicken Eltern ihr gerade eingeschultes Kind über mehrere Schuljahre hinweg mit Blick auf die Umstände der Corona-Pandemie nicht zur Schule, kann ihnen das Sorgerecht in Bezug auf die schulischen Angelegenheiten entzogen werden. In einem solchen Fall liege eine erhebliche Kindeswohlgefährdung vor, entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Karlsruhe. Den angeblichen Willen des siebenjährigen Kindes hielt das Gericht insoweit für nicht maßgeblich (Az.: 5 UFH 3/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Karlsruhe.
+++ Bei Sanierung auf das Nachbarhaus achten +++
Bei Sanierungsarbeiten am eigenen Haus muss man auch das Nachbargrundstück im Blick behalten. Dies zeigt laut ARAG Experten ein rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg, das einen Hauseigentümer zum Schadensersatz verpflichtet hat, weil von ihm abgepumptes Wasser in den Keller des Nachbarn eingedrungen war und dort Wände und Fußboden durchnässt hatte (Az.: 6 U 328/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Oldenburg.
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