Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Videoüberwachung beim Zahnarzt +++
Eine Videoüberwachung in einer Zahnarztpraxis, die ungehindert betreten werden kann, unterliegt strengen Anforderungen an die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit. Dies hat das laut ARAG Bundesverwaltungsgericht entschieden und die Klage einer Zahnärztin abgewiesen, die gegen die ihr erteilten Auflagen geklagt hatte (Urteil vom 27.03.2019, Az.: 6 C 2.18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BVerwG.

+++ Widerruf auch ohne Folie auf Matratze +++
Verbraucher können den Kauf einer Matratze im Internet auch dann widerrufen, wenn sie die Schutzfolie nach der Lieferung entfernt haben. ARAG Experten verweisen auf das Urteil des Europäische Gerichtshofes vom 27.03.2019. Das Widerrufsrecht sei nicht aus Gesundheitsschutz- oder Hygienegründen ausgeschlossen, da eine Matratze wie ein Kleidungsstück gereinigt und dann weiterverkauft werden könne (Az.: C-681/17).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des EuGH.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
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