Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Vorsicht beim Autokauf im Ausland +++
Wer ein Fahrzeug von einem in Bulgarien ansässigen Verkäufer erwirbt, kann Ansprüche wegen eines angeblichen Betruges über Mängel des Fahrzeugs nicht vor deutschen Gerichten geltend machen. Das hat laut ARAG das Oberlandesgericht Celle in einem jetzt veröffentlichten Fall entschieden und eine anders lautende Entscheidung der Vorinstanz gekippt (Urteil vom 06.02.2019, Az.: 7 U 102/18).
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+++ Kein Erholungsurlaub bei durchgängigem Sonderurlaub +++
Nimmt ein Arbeitnehmer für ein Kalenderjahr durchgehend unbezahlten Sonderurlaub, dann steht ihm mangels einer Arbeitspflicht kein Anspruch auf Erholungsurlaub zu. Das hat nach Auskunft der ARAG das Bundesarbeitsgericht in Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden (Urteil vom 19.03.2019, Az.: 9 AZR 315/17).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG.

+++ Keine einseitige Preisänderung +++
Ein Fernwärmeversorger ist nicht berechtigt, eine mit seinen Kunden vertraglich vereinbarte Preisänderungsklausel einseitig durch öffentliche Bekanntmachung zu ändern. Ein Verbraucherschutzverband kann deshalb verlangen, dass der Versorger zukünftig derartige irreführende Mitteilungen nicht mehr verschickt und an die Kunden Berichtigungsschreiben versendet, entschied laut ARAG das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 21.03.2019 (Az.: 6 U 190/17).
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Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

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