– Neue Versicherungskennzeichen
– Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen!
– Kein Überstundenausgleich für Gutverdiener
– “Rettung” mit dem Helikopter bleibt kostenfrei
Neue Versicherungskennzeichen
Wie jedes Jahr zum 1. März brauchen Mofa- , Moped- und Mokickfahrer ein neues Versicherungskennzeichen, denn pünktlich zu diesem Zeitpunkt beginnt für sie das neue Versicherungsjahr. Das gilt laut ARAG Experten übrigens auch für Motorroller, Segways, Quads und Minicars. Im Unterschied zu Motorrädern müssen diese Fahrzeuge mit Motorvolumen bis zu 50 Kubikzentimeter (ccm) und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h nicht über das Straßenverkehrsamt gemeldet werden. Es besteht allerdings die vom Gesetzgeber geforderte Versicherungspflicht gemäß