Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Wer als Arbeitnehmer unter dem Verdacht steht, auf der Arbeit einen Diebstahl begangen zu haben, sollte sofort den Rat eines Anwalts suchen. Auf den Arbeitnehmer können nämlich nicht nur eine Kündigung, sondern auch eine Strafanzeige und anschließend ein Strafverfahren zukommen. Die Konsequenzen können für den Betroffenen verheerend sein: abgesehen vom Verlust des Arbeitsplatzes drohen bei einer entsprechenden Verurteilung und der Aufnahme derselben in ein Führungszeugnis auch große Schwierigkeiten bei weiteren Bewerbungen in der Zukunft.
Vor rechtlicher Beratung nicht äußern
Der Arbeitnehmer steht in solchen Fällen vor folgendem Problem: geht man allein von der arbeitsrechtlichen Problematik aus, wäre es sinnvoll, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Aus strafrechtlicher Sicht können solche Äußerungen aber verheerend sein, da die Beweislage zu diesem Zeitpunkt oftmals noch unklar ist. Daher ist die vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt mit Erfahrung sowohl im Arbeitsrecht als auch im Strafrecht unbedingt zu raten, um die richtige Strategie für den Fall abzustimmen.
Bei einer Einigung mit dem Arbeitgeber Strafverfahren nicht vernachlässigen
Wer sich mit dem Arbeitgeber zum Beispiel auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung geeinigt hat, sollte immer auch an das Strafverfahren denken. Der Arbeitgeber sollte sich verpflichten, auf eine Strafanzeige zu verzichten bzw. eine bereits gestellt Strafanzeige zurückzunehmen.
Vorsicht vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages
Wer eine Aufhebungsvereinbarung einmal unterschrieben hat, kommt in der Regel davon nicht mehr weg. Man sollte sich daher immer Bedenkzeit ausbitten und vorher rechtliche Beratung einholen. Wenn der Arbeitgeber besonders viel Druck macht, ist es in der Regel gerade nicht sinnvoll, zu unterschreiben. Seriöse Angebote können auch mit einer Bedenkzeit abgegeben werden.
Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit bei Kündigungsschutzklagen gegen ihren Arbeitgeber und erstreiten Abfindungen. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck unter 030/40004999 und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.
Die Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind die Autoren des Ratgebers “Arbeitsrecht” der Stiftung Warentest.
20.1.2016
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer:
Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MwSt.
Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de