Auch Vermögensmillionäre können Baukindergeld bekommen

Eigentlich sollen mit dem neuen Baukindergeld sogenannte Normalverdiener mit Kindern beim Erwerb von Wohneigentum finanziell gefördert werden. Deshalb ist die Einhaltung einer bestimmten Einkommensgrenze eines von mehreren Anspruchskriterien. Doch nach Erkenntnissen des Immobilien-Infoportals www.wohnen-und-bauen.de können – zumindest theoretisch – sogar Vermögensmillionäre mit sehr hohen Dividenden- oder Zinseinnahmen Anspruch auf Baukindergeld haben.
Die Einkommensgrenze als eines der Kriterien für den Bezug von Baukindergeld beträgt 75.000 Euro. Dabei handelt es sich um den Durchschnitt des sogenannten zu versteuernden Einkommens im zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung auf Baukindergeld. Da für jedes minderjährige Kind, das bei Einzug in die erworbene Immobilie im Haushalt der Eltern lebt, ein Freibetrag von 15.000 Euro gewährt wird, kann das Brutto-Haushaltseinkommen zum Beispiel einer vierköpfigen Familie durchaus deutlich mehr als 100.000 Euro im Jahr betragen.
Wer Baukindergeld beansprucht, muss anhand seiner Einkommensteuerbescheide nachweisen, dass er die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Doch nach geltendem Einkommensteuerrecht müssen nicht alle Einkünfte abgerechnet werden. So tauchen im Steuerbescheid beispielsweise Kapitalerträge wie Aktiendividenden und Sparzinsen nicht auf. Einfacher Grund: Beide unterliegen der sogenannten Abgeltungssteuer (25 Prozent plus Soli-Zuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Somit werden gleich an der Quelle knapp 30 Prozent der Dividenden bzw. Zinsen abgezogen, und der Fall ist für´s Finanzamt erledigt.
Folge: Wer aufgrund eines ansehnlichen Vermögens sehr hohe Dividenden- und/oder Zinseinnahmen hat, aber ein vergleichsweise geringes Erwerbseinkommen von nur einigen 10.000 Euro in einem Kalenderjahr, hält die Einkommensgrenze ein und könnte somit Baukindergeld beanspruchen. Das ist steuerrechtlich nicht zu beanstanden und kann kuriose Folgen haben, wie das Immobilien-Infoportal www.wohnen-und-bauen.de vorrechnet:
Ein 55-jähriger Mann wohnt ein Leben lang zur Miete und hat auch noch nie Wohneigentum besessen. Zum Haushalt gehören seine Lebensgefährtin sowie zwei Kinder, beide noch minderjährig. Der Mann hat vor einigen Jahren ein Aktiendepot im Wert von 4 Millionen Euro geerbt. Im Jahr 2018 bekam er rund 160.000 Euro Dividenden ausgezahlt. Davon verblieben ihm nach Abzug von Abgeltungssteuer & Co. gut 110.000 Euro. Der Mann arbeit hin und wieder freiberuflich als IT-Berater. Sein zu versteuerndes Einkommen betrug im Schnitt der vergangenen Jahre 30.000 Euro.
Trotz seiner sehr hohen Kapitaleinkünfte hält er Einkommensgrenze ein und hätte, sofern auch die anderen Voraussetzungen erfüllt wären, beim Erwerb von Wohneigentum Anspruch auf insgesamt 24.000 Euro Baukindergeld in den kommenden zehn Jahren für seine beiden Kinder. Auf Anfrage wurde dies von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die das Baukindergeld organisatorisch abwickelt und die Anträge auf Einhaltung der Anspruchskriterien prüft, bestätigt.

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