Ausgehandelte Upload-Filter-Position hemmt IT-Mittelstand und freies Internet

Brüssel/Berlin, 08. Februar 2019 – Der heute Abend dem Ministerrat zur Vorlage vorgesehene Entwurf zu Artikel 13 der geplanten Urheberrechtsreform gefährdet einen Teil der geschäftlichen Aktivitäten im Internet. Sollte diese Idee im Trilog der EU eine Mehrheit bekommen, werden alle Anbieter im Internet einen verpflichtenden Uploadfilter installieren müssen. Einzig Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind, deren Jahresumsatz weniger als 10 Millionen Euro beträgt und die weniger als 5 Millionen Nutzer pro Monat aufweisen können, sind ausgenommen. Doch auch wenn Unternehmen die Kriterien erfüllen, müssen sie laut vorliegendem Entwurf die größten Bemühungen unternommen haben, um von Rechteinhabern Lizenzen einzuholen. Bei Verstoß drohen hohe Geldstrafen.

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) spricht sich daher deutlich gegen die Zustimmung dieses Vorschlags aus. Dazu BITMi Präsident, Dr. Oliver Grün: “Wir bedauern, dass die noch Anfang des Jahres erfolgte vollkommene Ausnahme von KMU von der Uploadfilterpflicht verworfen wurde. Wir setzen uns als Vertreter des digitalen Mittelstands zwar für einen Schutz der eigenen Produkte ein, doch eine Zensur aller Aktivitäten im Internet durch Algorithmen, die gegebenenfalls nicht zwischen Urheberrechtsverstößen und legaler Nutzung unterscheiden können, kann darauf nicht die Antwort sein. Der von Deutschland und Frankreich ausgehandelte Entwurf ist auch ein Koalitionsbruch. Deswegen fordern wir die Bundesregierung, insbesondere Frau Staatsministerin Bär und ihren Koalitionspartner, auf, dem neuen Vorschlag keine Zustimmung zu erteilen und auf den Koalitionsvertrag zu verweisen, in dem Uploadfilter keine Unterstützung bekommen. Die vorliegenden Ausnahmen für junge Unternehmen sind nur ein Lippenbekenntnis. Selbst Start-Ups nach drei Jahren sind betroffen. Dies wirkt hemmend auf den digitalen Gründergeist.”

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