Wichtige Anpassungen zum Jahreswechsel!
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter über bestimmte Gesetze und Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung zu informieren. Das heißt, dass sie dafür immer aktuelle Aushänge vorweisen müssen. Und in der Gesetzgebung ist gerade viel in Bewegung.
Derzeit gibt es einige Gesetzesverfahren, die Auswirkungen auf die Gesetze und Vorschriften, die im Aushangbuch “Aushangpflichtige Gesetze und weitere wichtige Vorschriften” abgedruckt sind, haben.
Mitte Juli 2019 sind bereits Änderungen bei der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) und im Mindestlohngesetz (MiLoG) (im Rahmen des “Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialmissbrauch”) in Kraft getreten.
Mit dem “Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU” vom 20.11.2019, das bis auf wenige Ausnahmen am 26.11.2019 in Kraft getreten ist, wurde das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und das SGB IX angepasst.
Das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz vom 22.11.2019 bringt Änderungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) mit sich. Und schließlich erfährt das aushangpflichtige Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung zum 01.01.2020 u. a. Änderungen bei der Arbeitszeit der Jugendlichen.
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