Wer im Besitz einer Auslandsimmobilie auf Mallorca ist, benötigt die Bewohnbarkeitsbescheinigung “cédula de habitabilidad” der spanischen Behörde.
Wer im Besitz einer Auslandsimmobilie auf Mallorca ist, benötigt die Bewohnbarkeitsbescheinigung “cédula de habitabilidad” der spanischen Behörde. Ohne diese Bescheinigung dürfen Immobilieneigentümer auf dem spanischen Staatsgebiet keine Immobilie vermieten. Vermieter müssen eine Immobiliensteuer abführen und an die Betriebe die Gebühren für die Nebenkosten entrichten. Möglich ist die Übertragung einiger bestimmter Nebenkosten direkt an den Mieter, der die Lieferanten bezahlt.
Bewohnbarkeitsbescheinigung beantragen
Mit der Bescheinigung der Bewohnbarkeit einer Immobilie steht den Eigentümern das Recht zu, ihre Immobilie zu vermieten. In der Bescheinigung wird das gesamte Inventar festgehalten, welches auf einem Extrablatt aufzulisten ist. Im Fall einer Beschädigung eines Mieters hat der Vermieter einen Nachweis, dass die angegebenen Gegenstände sich tatsächlich in der Immobilie bei der Anmeldung befanden. Neue Möbel nach der Bewilligung sind nachzutragen.
In der Bewohnbarkeitsbescheinigung für Luxusimmobilien auf Mallorca wird festgehalten, wie viele Personen maximal in der Luxusvilla leben dürfen. Das wird anhand des vorhandenen Platzes oder der Bettenanzahl bewertet. Anzugeben ist außerdem, ob die Immobilie dauerhaft an einen Mieter vermietet wird oder für wechselnde Mieter bereitgestellt wird.
Nebenkosten berechnen und abrechnen
Nebenkosten werden in der Regel auf die Mieter umgelegt. Vermieter behalten das Recht, die Verträge mit den Lieferanten für Strom und Gas sowie Wasser direkt abzuschließen. Die fälligen Beträge sind dennoch vom Mieter zu bezahlen. Vermieter können außerdem direkt mit dem Mieter vereinbaren, dass dieser einen Kontrakt mit den jeweiligen Anbietern schließt und die Rechnungen bei diesen begleicht. Das ist nur sinnvoll, wenn Immobilieneigentümer sich für ein langfristiges Mietverhältnis entscheiden.
Weitere Nebenkosten fallen für kommunale Leistungen an. Dazu zählt unter anderem die Müllentsorgung. Abfälle gehören getrennt nach ihren Wertstoffen in die dafür vorgesehenen Tonnen. In einigen Gebieten gibt es Sammeltonnen, die Gebühr dafür wird jährlich abgerechnet. Andere, entlegenere Gebiete erhalten Einzeltonnen, jeder Haushalt muss die Einzeltonne bei der zuständigen Abteilung der Kommunalverwaltung beantragen. Die Kosten für die Abfallentsorgung sind dem Mieter zu übertragen oder direkt auf einen Mieterpreis für Kurzmiete umzulegen.
Gebäudeversicherung und Rechtsschutzversicherung abschließen
Schnell ist es passiert, dass der Vermieter den Gasherd nicht abschaltet. Oder der Wind eine Scheibe beschädigt. Das sind gute Gründe, um eine Gebäudeversicherung abzuschließen, denn Elementarschäden an einer Immobilie kosten ein Vermögen. Auf Mallorca sind die Immobilien häufig unterversichert, es lohnt eine bekannte internationale Versicherung mit der Gebäudeversicherung zu beauftragen.
Rechtsstreitigkeiten mit Mietern sind leider keine Seltenheit. Oft kommt es sogar zu Gerichtsverhandlungen. In Spanien kosten die schnell mehrere Tausend Euro, weshalb Vermieter unbedingt eine Rechtsschutzversicherung abschließen sollten. Insbesondere wenn Mieter mit der Mietzahlung in Verzug geraten und sich weigern die endlich zu begleichen.
So einfach bekommen Vermieter ihre Mieter auf Mallorca nicht aus dem Haus, das wissen die meisten Mieter, die auf Mallorca eine Luxusimmobilie suchen. Regionale Gesetze sichern Mietern einen höheren Schutz als Vermietern zu, deshalb ist bei der Wahl des Mieters auf seinen Ruf sowie seine Finanzen zu achten. Eine Schufa-Auskunft wie in Deutschland gibt es in Spanien nicht.
Keine Vermietung ohne Mietvertrag
Gerne wird im Süden noch das eine oder andere mit einem Handschlag besiegelt. Vereinbarungen werden zu oft gebrochen, weshalb Vermieter einen Mietvertrag mit einem Mieter schriftlich vereinbaren. Das spanische Gesetz zur Vermietung einer Immobilie beinhaltet zu viele Klauseln. Viele spanische Vermieter sind damit üb
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