Unter dem Begriff Solarpaket 1 sind Maßnahmen zusammengefasst, die den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland erleichtern und dadurch beschleunigen sollen. Beschlossen wurde das Solarpaket am 26.04.2024 vom Bundestag. Viele Maßnahmen betreffen Regelungen für Balkonkraftwerke. Weitere Erleichterungen werden für Aufdach-Anlagen, Mieterstrom, kommerzielle Anlagen sowie Freiflächen-PV-Anlagen, sogenannte Agri-PV, eingeführt. Neben Solarenergie werden im Solarpaket 1 auch andere Arten erneuerbarer Energie thematisiert wie zum Beispiel Wind- oder Wasserkraft.
Vorteile für Balkonkraftwerke durch das beschlossene Solarpaket 1
In Deutschland sind insgesamt bereits gut 350.000 Mini-PV-Anlagen, sogenannte Balkonkraftwerke, im Einsatz. Davon wurden allein 20.000 im Jahr 2023 in Betrieb genommen. Das Interesse bei den Verbrauchern an der Erzeugung umweltfreundlichen Stroms aus Sonnenenergie ist da. Balkonkraftwerke haben zwar eine geringere Leistung als große Photovoltaik-Anlagen, bieten dafür aber den Vorteil, dass die Anschaffung mit niedrigeren Investitionskosten verbunden ist und sie auch für Mieter nutzbar sind.
Balkonkraftwerke: Abbau von Bürokratie und Erleichterung für die Umsetzung
Für Mini-PV-Anlagen, bzw. PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kW fällt die Anmeldung beim Netzbetreiber weg. Ausreichend ist die Eintragung im Marktstammdatenregister. Dieser Prozess wurde vereinfacht und es sind nur wenige Angaben nötig.
Die bisherige Einspeisegrenze für Balkonkraftwerke von 600 kW wird auf 800 kW angehoben. Während die Leistung des Wechselrichters nun auf maximal 800 kW festgelegt wurde, darf die Leistung der eingesetzten Module nun 2.000 Wp betragen. So kann noch mehr Solarstrom für den eigenen Haushalt genutzt werden. Durch die höhere Leistungsfähigkeit der Balkonkraftwerke steigt auch der Anreiz, den erzeugten Strom zu speichern.
Übergangsweise werden nun auch rückwärtsdrehende Zähler geduldet. Durch diese Übergangslösung kann der Zeitraum überbrückt werden, bis ein geeichter Zweirichtungszähler (digitaler Stromzähler) eingebaut wurde und eine Inbetriebnahme kann schneller erfolgen.
Im Solarpaket 1 angesprochen aber noch nicht abschließend geklärt, ist die Steckerfrage bei den Balkonkraftwerken. Hier soll zukünftig ein gängiger Schuko-Stecker ausreichen – die entsprechende Norm muss allerdings noch vom VDE (Verband Deutscher Elektrotechnik) ausgearbeitet werden.
Fazit zum Solarpaket 1:
Die meisten Reglungen des Solarpakets 1 bringen Vorteile für die Betreiber eines Balkonkraftwerks und die Bezieher von Mieterstrom. Neue Balkonkraftwerke können einfacher installiert und bereits installierte Anlagen nachgerüstet und erweitert werden, so dass der Spareffekt durch den selbst erzeugten PV-Strom noch größer wird.
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