“Kein Interesse an unerfreulichen Überraschungen”

Betriebskosten in der Energiekrise: Haus & Grund Hessen rät Vermietern und Mietern zum offenen Gespräch

Frankfurt/ Wiesbaden, 30. März 2022 – Steigende Energiepreise lassen Vermieter und Mieter sorgenvoll auf die monatlichen Abschläge für die Betriebskosten blicken. Denn mitunter überschreiten die tatsächlichen Kosten inzwischen deutlich die mit der letzten Nebenkostenabrechnung kalkulierten Vorauszahlungen. “Besprechen Sie offen, ob die vereinbarten Abschläge zur aktuellen Kostenentwicklung passen, und suchen Sie gemeinsam nach Wegen, mögliche Folgen für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten”, rät Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, Mietern und Vermietern gleichermaßen.

Niemand weiß, wie sich die Energiepreise in der nächsten Zeit entwickeln werden. Doch es steht fest: Öl, Gas und Strom müssen bezahlt werden, wie teuer sie auch sind. Und ein niedriger monatlicher Abschlag gibt Mietern nur eine trügerische Sicherheit – denn je weiter er von den tatsächlichen Kosten entfernt ist, umso höher fällt bei der Abrechnung die Nachzahlung aus.

Generell können Vermieter den Betrag der Vorauszahlung erhöhen, wenn die Bilanz des vorangegangenen Jahres eine Nachzahlung ergab. Dann können sie den monatlichen Anteil der Nachzahlung auf die künftige Vorauszahlung aufschlagen. Die aktuelle Sorge vor weiter steigenden Energiepreisen reicht aber als Grund für Vermieter nicht aus, die Vorauszahlung anzuheben, so Ehrhardt.

“Aus unserer Beratungspraxis wissen wir jedoch, dass viele Mieter Verständnis für die Situation ihrer Vermieter haben – wenn sie denn von den Ausmaßen der Kostenveränderungen erfahren.” Der Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen rät zum offenen Gespräch über die aktuelle Situation. Das sollte nicht nur geführt werden, wenn die vom Vermieter abgeschlossenen Versorgungsverträge eine Besorgnis erregende Kostensteigerung für die Mieter bedeuten. Auch die gute Nachricht, dass sie mit den vereinbarten Abschlägen abgedeckt werden, kann Vertrauen bilden. Denn: “Beide haben kein Interesse an unerfreulichen Überraschungen in Form von exorbitant hohen Nachzahlungen für das Vorjahr – die Vermieter dann möglicherweise nicht oder nicht zeitnah begleichen können.”

Weitere Meldungen:  Bundesgerichtshof zur Wohnfläche bei Betriebskostenabrechnungen

Über Haus & Grund Hessen:

Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 81 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 65.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Bedeutung des privaten Eigentums in Hessen:

– Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfügen über rund 2,5 Millionen Wohnungen, also über mehr als 85,4 Prozent des gesamten hessischen Wohnungsbestandes.

– Sie investieren jährlich über 7,1 Milliarden Euro in ihre hessischen Immobilien.

– Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.

Firmenkontakt
Haus & Grund Hessen
Younes Frank Ehrhardt
Grüneburgweg 64
60322 Frankfurt am Main
069 72 94 58
info@hausundgrundhessen.de
http://www.hausundgrundhessen.de

Pressekontakt
rfw. kommunikation
Ina Biehl-v.Richthofen
Poststraße 9
64293 Darmstadt
06151 3990-0
hausundgrundhessen@rfw-kom.de
http://www.rfw-kom.de