Bio… logisch!

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Mai 18, 2015

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akz-o Am 1. Januar 2015 tritt in der Bundesrepublik die neue Abfallverordnung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zur Getrennterfassung von Bioabfällen in Kraft. • Alle Kommunen in Deutschland werden zur separaten Bioabfallsammlung verpflichtet. • Bioabfälle sind gemäß Definition des KrWG: – Garten-, Park- und Landschaftspflegeabfälle – Nahrungs- und Küchenabfälle. Ziel des Gesetzes ist eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft. Bioabfälle leisten dabei einen positiven Beitrag: • Klimaschutz und Energiegewinnung von Biogas, Strom und Wärme durch Vergärung. • Ressourcenschutz durch die Nutzung von Pflanzennährstoffen. • Bodenschutz durch Humusbildung und Vermeidung von Erosionen. Deutsche Hausmüllanalysen* ergeben, dass sich bundesweit noch ca. 4 – 5 Millionen Tonnen Bioabfälle in unserem Hausmüll befinden (*Witzenhausen-Institut). Somit ist Bioabfall die größte nicht getrennt erfasste Wertstoff-Fraktion. Studien aus Deutschland zeigen, dass Bürger dann mehr Bioabfälle separat sammeln, wenn kompostierbare Biobeutel zur Verfügung stehen. Kompostierbare Pely® Bio-Müllbeutel tragen zur unkomplizierten & hygienischen Entsorgung von Garten- und Speiseabfällen bei. Wie können Bürger erkennen, welche Sammelbeutel geeignet sind? • Die normale Kunststoff-Tragetasche ist es auf keinen Fall. • Für die Kompostierung geeignete Beutel, die nach der europäischen Norm EN13432 geprüft und zertifiziert wurden, sind mit dem Logo für kompostierbare Produkte gekennzeichnet.

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