ARAG Experten über Geschwindigkeitsüberschreitungen und ihre Folgen

Bitte Lächeln - mit welchen Folgen Temposünder rechnen müssen

Zu schnelles Fahren gehört laut Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes zu den häufigsten Gründen für einen Bußgeldbescheid. Dabei haben Männer mit knapp 2,5 Millionen Verstößen die Nase deutlich vorne (Geschwindigkeitsüberschreitungen bei Frauen in 2016: 668.000). Je nach Höhe werden Übertretungen unterschiedlich gehandhabt. Um an das vermeintlich schnelle Geschlecht zu appellieren, haben ARAG Experten die Folgen übersichtlich zusammengefasst.

Geltende Tempolimits
Hierzulande sind Tempolimits zwar eindeutig geregelt, doch auch hier gilt: Keine Regel ohne Ausnahme. Grundsätzlich gilt in Ortschaften Tempo 50. Das gelbe Schild am Ortseingang ist der Startpunkt. Außerorts darf man 100 Stundenkilometer fahren. Allerdings nur bis 3,5 Tonnen. Ist das Fahrzeug größer, gilt Tempo 80. Die Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen liegt für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen bei 130 km/h. Lkw dürfen 80 bzw. mit einer Sondergenehmigung 100 km/h fahren. Aber Achtung! Die ARAG Experten betonen, dass die Richtgeschwindigkeit keine Höchst- oder Maximalgeschwindigkeit meint. Gibt es kein anderes Tempolimit, darf sie deutlich überschritten werden. In diesem Zusammenhang weisen ARAG Experten auf typische Ausnahmen hin: In verkehrsberuhigten Bereichen darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, auch wenn ansonsten innerorts 50 km/h gilt. In der Nähe von Kindergärten oder Schulen liegt die Grenze oft bei 30 km/h.

Toleranzwert
Bei der Geschwindigkeitsmessung wird grundsätzlich ein Toleranzwert vom tatsächlichen Wert abgezogen. Bei einer Geschwindigkeit von bis zu 100 Stundenkilometern sind das nach Angaben der ARAG Experten drei km/h, bei einem Tempo von über 100 Stundenkilometern werden drei Prozent abgezogen.

Kein Bußgeldbescheid
Wer zu schnell fährt und geblitzt wird, bekommt nicht immer zwingend einen Bußgeldbescheid zugeschickt. Ist die Übertretung zu gering, ist der Verwaltungsaufwand teurer als das Knöllchen und der Temposünder kann aufatmen.

Weitere Meldungen:  Der Gebrauchtwagen hat seinen letzten Atemzug gemacht!

Bußgeld innerorts
Wer innerhalb geschlossener Ortschaften mit bis zu 15 km/h zu schnell unterwegs ist, muss zwar zahlen, bekommt aber in der Regel keinen Punkt in Flensburg. Dabei gilt ein stufenweises Bußgeld: Überschreitungen bis zu 10 km/h kosten 20 Euro und für 11 – 15 km/h wird ein Bußgeld von 30 Euro erhoben. Autofahrer, die länger als 5 Minuten oder mehr als zwei Mal nach Fahrtantritt bis zu 15 km/h zu schnell fahren, kassieren jedoch einen Punkt in Flensburg und ein deutlich erhöhtes Bußgeld von 80 Euro. Temposünder, die innerorts mehr als 15 km/h zu schnell fahren, müssen auf jeden Fall mit einem oder sogar zwei Punkten rechnen. Auch hier ist die Höhe des Bußgeldes gestaffelt: Bis zu 20 km/h zu schnell kosten 80 Euro und einen Punkt in Flensburg. Wer mit bis zu 25 Stundenkilometer zu schnell unterwegs ist, zahlt 95 Euro und bekommt ebenfalls einen Punkt. Raser, die die vorgeschriebene Geschwindigkeit mit 26 – 30 km/h überschreiten, müssen 140 Euro zahlen. Außerdem bekommen sie doppelte Punktstrafe und einen Monat Fahrverbot. Wer innerorts zwischen 31 und 40 km/h zu schnell unterwegs ist, bekommt einen Bußgeldbescheid über 200 Euro und ebenfalls zusätzlich 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Ab 41 km/h zu schnell sind zusätzlich zu 280 Euro Bußgeld und 2 Punkten sogar 3 Monate Fahrverbot fällig. Noch teurer wird es nach Auskunft der ARAG Experten bei 51 – 60 Km/h Tempoüberschreitung (480 Euro) und über 60 km/h (680 Euro)!

Bußgeld außerhalb geschlossener Ortschaften
Für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften sind die Sanktionen ebenfalls gestaffelt, fallen aber etwas geringer aus: Temposünder, die hier bis zu 10 km/h zu schnell unterwegs sind, zahlen 15 Euro. Zeigt der Tacho 11 – 15 km/h zu viel, werden 25 Euro fällig. Deutlich teurer wird es allerdings auch hier, wenn man mehr als 5 Minuten oder mehr als zwei Mal nach Fahrtantritt bis zu 15 km/h zu schnell fährt: In diesen Fällen lautet der Bußgeldbescheid gleich auf 70 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg. Mit denselben Sanktionen muss rechnen, wer außerorts 16 – 20 km/h zu schnell unterwegs ist. Zusätzlich zu einem Punkt in der Verkehrssünderkartei kosten 21 – 25 km/h zu schnell 80 Euro Bußgeld und 26 – 30 km/h zu schnell werden mit 95 Euro bestraft. Ab 31 bis 40 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung müssen Raser neben 2 Punkten und 160 Euro auch mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Für 41 bis 50 km/h zu viel auf dem Tacho werden bereits 240 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot und für 51 bis 60 km/h 440 Euro, 2 Punkte und sogar 2 Monate Fahrverbot fällig. Und Raser, die mehr als 60 Stundenkilometer zu schnell fahren, sind nicht nur 600 Euro ärmer und 2 Punkte reicher, sondern müssen das Auto auch 3 Monate in der Garage stehen lassen.

Weitere Meldungen:  Die ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH informiert: Urteil in Kürze - Verkehrsrecht

Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
0221 92428-215
0221 92428-219
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de