Brest Tauros GmbH: Immobilienvermögen – Bankguthaben – Forderungen?

Brest Tauros: Akteneinsicht offenbart Höhe der Kosten und kein Geld für die Anleger

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann rät den betroffenen Anlegern sich an die Verantwortlichen zu halten

Eine längst fällige Akteneinsicht in die Insolvenzakte der Brest Tauros GmbH bei dem zuständigen Amtsgericht Leipzig erbrachte leider für die betroffenen Anleger der Gesellschaft nichts Gutes.

In der Insolvenztabelle haben bisher mitsamt der Nachmeldungen 115 Gläubiger ihre Forderungen angemeldet. Das Insolvenzgutachten ergibt, dass die Brest Tauros GmbH von ihren Anlegern, die bei der Gesellschaft das Anlagemodell Ronda 2 gezeichnet haben, Darlehen in Höhe von 1.633.000,00 Euro erhalten hat. Zudem schuldet die Gesellschaft den Anlegern Zinsen in Höhe von ca. 18.000,00 Euro.

Brest Tauros GmbH: Immobilienvermögen – Bankguthaben – Forderungen?

Immobilienvermögen ist bei der Brest Tauros zwar vorhanden, allerdings Großteils belastet, so dass der Insolvenzverwalter mit einem Verkaufserlös in Höhe von etwa 30.601,00 Euro rechnet.

Betroffen sind hier als Immobilien das Objekt Südstraße 9-15 in Neukieritzsch; das Objekt Straße der Freundschaft 2 in Neukieritzsch sowie das Objekt Straße der Freundschaft 5-6 in Neukieritzsch.

Ein angekauftes Objekt in Magdeburg, Raiffeisenstraße 25 wurde durch die Gesellschaft nicht bezahlt. Die Verkäuferin ist daher vom Kaufvertrag zurückgetreten.

Bankguthaben ist lediglich in Höhe von 1.450,00 Euro vorhanden. Offene Forderungen gegen Dritte gab der Insolvenzverwalter in seinem Gutachten mit 46.167,00 Euro an.

Insolvenzgutachten bestätigt: hohe Kosten für Provisionen – Reisen – Räume – Gehälter – Kfz

Insgesamt kommt das Gutachten bezüglich der geschäftlichen Entwicklung zu folgender wenig erfreulicher Bewertung: “Ursächlich für die Verluste sind die erheblichen Kosten für Vertriebsprovisionen, Reisekosten, zudem Raumkosten, Gehälter, Kfz-Kosten etc. Die Geschäfte, mit denen die Schuldnerin Umsatz hätte erwirtschaften können, kamen – wie dargestellt – nicht zustande.”

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Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, Partner in der Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB rät den betroffenen Anlegern nun dazu, sich an die verantwortlichen Personen zu halten: “Da im Insolvenzverfahren wohl kaum mit einer hohen Insolvenzquote zu rechnen ist, sollten die Anleger sich nunmehr mit einem Schadensersatzanspruch an die ehemaligen Geschäftsführer der Brest Tauros GmbH wenden. Diese haften aus unserer Sicht wegen des Betreibens eines erlaubnispflichtigen Einlagengeschäfts ohne Erlaubnis der BaFin. Zudem muss auch eine Haftung von Beratern / Vermittlern der Anlage überprüft werden, da diese nach dem Insolvenzgutachten hohe Provisionszahlungen erhalten haben und aus unserer Sicht hätten erkennen müssen, dass es sich bei der Anlageform um ein sog. Einlagengeschäft gehandelt hat.”

Fazit: Wie Ansprüche gegenüber Berater / Vermittlern und den Verantwortlichen geltend machen? – Betroffene Brest Tauros GmbH Anleger suchen Rat.

AdvoAdvice berichtet seit etwa einem Jahr über die zunächst gegen die Brest Tauros erlassene Abwicklungsverfügung der BaFin und das danach notwendige Insolvenzverfahren. Die Kanzlei aus Berlin wird noch einmal alle Anleger in einem Schreiben über den Sachstand des Insolvenzverfahrens informieren. Betroffene Anleger, die Hilfe und eine rechtliche Vertretung benötigen, um Ansprüche gegen die Berater / Vermittler sowie Hintermänner geltend zu machen, müssen allerdings in jedem Fall ein direktes Mandat erteilen. Für weitere Informationen stehen die Experten der AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter 030 – 921 000 40 und info@advoadvice.de gerne zur Verfügung.

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