Bundesregierung plant Reformen bei der Leiharbeit
http://www.grprainer.com/Arbeitnehmerueberlassung.html Die Bundesregierung plant das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) zu reformieren. Die Zeit- bzw. Leiharbeit soll also neu geregelt werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung eine Reform der Zeitarbeit bzw. Leiharbeit vereinbart. Angedacht ist dabei etwa das so genannte “Equal Pay” also gleiche Bezahlung für Leiharbeiter und fest Angestellte in einen Unternehmen. Diese gleiche Bezahlung soll der Leiharbeiter erhalten, nachdem er neun Monate in dem Unternehmen beschäftigt ist. Darüber hinaus soll der Leiharbeiter durchgängig für maximal 18 Monate beschäftigt werden dürfen. Wie genau die Gesetzesänderungen aussehen werden, ist derzeit noch nicht klar. Die Regierung wird voraussichtlich im Mai oder Juni darüber beraten.
Die Reformen werden aber voraussichtlich Einfluss auf die Firmen, die die Arbeitgeber überlassen als auch für ihre Kunden und die Leiharbeiter haben. Kritiker bemängeln, dass dies zum Schaden der Unternehmen und der Leiharbeiter sein könnte. Wie das “Handelsblatt” am 24. März berichtet, gehe aus einer Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor, dass die angedachten Änderungen besonders die unqualifizierten Leiharbeiter treffen könnten. Demnach würde fast jedes zweite Unternehmen für diese einfachen Tätigkeiten nach neun Monaten einen neuen Leiharbeiter anfordern, um den Gehaltsaufschlag nicht zahlen zu müssen. Bei den Fachkräften und qualifizierten Leiharbeitern ist die Bereitschaft der Unternehmen zum “Equal Pay” oder zur vollen Übernahme des Arbeitnehmers deutlich höher.
Grundsätzlich zählt auch die Leiharbeit zu den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Der Leiharbeiter geht mit der Firma, die die Arbeitskräfte entleiht, ein reguläres Arbeitsverhältnis ein. Der Arbeitgeber geht damit auch die gleichen Pflichten ein wie bei anderen Arbeitsverhältnissen. Es gelten zum Beispiel die jeweiligen tariflichen Regelungen und auch der Kündigungsschutz des Arbeitnehmers.
Darüber hinaus muss für den Arbeitnehmer ein Arbeitszeitkonto geführt werden. Fallen mehr Arbeitsstunden als vereinbart an, werden diese auf dem Konto gutgeschrieben und umgekehrt können auch Minusstunden abgezogen werden. Dies ist aber nur in einem bestimmten Rahmen innerhalb des AÜG möglich.
Bei Fragen zur Leiharbeit können im Arbeitsrecht versierte Rechtsanwälte helfen.
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