Landgericht Köln spricht Anleger von Business Capital Investors Schadensersatz zu.

Business Capital Investors BCI - Schadensersatz für Anleger

Rechtsanwalt Oliver Busch – München

Ein Anlagevermittler, der einem Anleger, der von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertreten wurde, eine Anlage bei der Business Capital Investors (BCI) empfohlen hatte, wurde nun mit einem Urteil des Landgerichts Köln zur Zahlung von Schadensersatz an den Geschädigten verurteilt.

Nach Ansicht des Gerichts war zwischen dem Anleger und dem Vermittler konkludent ein Anlagevermittlungsvertrag zustande gekommen und im Rahmen des Anlagevermittlungsvertrages war der Beklagte nach Auffassung des Landgerichts Köln zu einer richtigen und vollständigen Aufklärung über die für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände sowie insbesondere zu einer Prüfung der Plausibilität der Anlage verpflichtet.

Das Landgericht Köln hat festgestellt, dass das Anlagekonzept einer Anlage bei der BCI auch nach den eigenen Erklärungen des Vermittlers nicht nachzuvollziehen war und der Vermittler auch keine ordnungsgemäße Plausibilitätsprüfung vorgenommen habe.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sie zeigt jedoch, dass es durchaus gute Möglichkeiten für Geschädigte der BCI gibt, um über die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches wegen fehlerhafter Anlageberatung bzw. Anlagevermittlung Ihr Kapital wieder zurück zu erhalten.

Seit 1995 setzten die Rechtsanwälte der Kanzlei Engelhard, Busch und Partner Ansprüche Ihrer Mandanten gegen Unternehmen des grauen Kapitalmarktes und Anbieter unseriöser Anlageformen durch.
Aufgrund der langjährigen Erfahrung der Rechtsanwälte auf den Gebieten des Gesellschafts-, und Kapitalanlagerechts konnte schon vielen Anlagern geholfen werden.

Kontakt:
Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner
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