BWF-Stiftung: Prozess gegen sechs Verantwortliche beginnt

BWF-Stiftung: Prozess gegen sechs Verantwortliche beginnt

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/bwf-stiftung.html
Der Prozess gegen sechs Verantwortliche der BWF-Stiftung beginnt am 9. Juni, berichtet das Magazin “Capital” online. Ihnen wird gewerbs- und bandenmäßiger Betrug vorgeworfen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Rund 6.000 Anleger, die mehr als 50 Millionen Euro in das vermeintliche Gold der BWF-Stiftung investiert haben, sollen betrogen worden sein. Denn das Gold ist zu großen Teilen falsch gewesen. Im Februar 2015 flog der Schwindel bei einer groß angelegten Razzia auf. Etwa zur gleichen Zeit untersagte die Finanzaufsicht BaFin der BWF-Stiftung, ihr unerlaubtes Einlagegengeschäft weiter zu betreiben. Die angenommenen Gelder hätten an die Anleger zurückgezahlt werden müssen. Daraus wurde jedoch nichts, weil der Trägerverein Bund Deutscher Treuhandstiftungen (BDT) nur wenig später Insolvenz anmeldete.

In einem knappen Monat soll nun der Prozess gegen sechs Verdächtige beginnen. Mit einem schnellen Urteil ist nicht zu rechnen. Dem Bericht zu Folge sind 52 Verhandlungstage angesetzt. Auch das Insolvenzverfahren wird wohl noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Da das sichergestellte Gold zu großen Teilen ohnehin nicht echt ist, können die Anleger aber kaum mit einer hohen Insolvenzquote rechnen. Sie haben aber die Möglichkeit, parallel zum Insolvenzverfahren und Strafprozess ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Ansprüche auf Schadensersatz können sowohl gegen die Verantwortlichen der BWF-Stiftung aber auch gegen die Vermittler entstanden sein.

Die Vermittler wären verpflichtet gewesen, das Anlagemodell der BWF-Stiftung auf seine Plausibilität hin zu überprüfen. Angesichts der hohen Renditen, die unabhängig von der Entwicklung des Goldpreises versprochen wurden, hätten die Vermittler hellhörig werden müssen und zudem auch über die Risiken aufklären müssen. Außerdem hatte die BWF-Stiftung keine Erlaubnis für ihr Einlagengeschäft. Auch das hätte den Vermittlern auffallen müssen. Das Einlagegengeschäft ohne die notwendige Erlaubnis zu betreiben, dürfte zudem auch ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz sein, so dass auch Forderungen gegen die Unternehmensverantwortlichen entstanden sein können.

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