Canada Gold Trust: Situation der Anleger spitzt sich zu

Canada Gold Trust: Situation der Anleger spitzt sich zu

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Für die Anleger der Canada Gold Trust Fonds spitzt sich die Lage zu. Offenbar droht der kanadischen Henning Gold Mines die Insolvenz. Im Raum steht weiter die Rückforderung von Ausschüttungen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die wirtschaftliche Situation der Canada Gold Trust Fonds ist schon seit längerer Zeit äußerst prekär. Nicht zuletzt deshalb wurden die Anleger wiederholt aufgefordert, bereits erhaltene Ausschüttungen zumindest teilweise wieder zurückzuzahlen. Nun hat sich die Situation weiter zugespitzt. Über die kanadische Henning Gold Mines Inc. könnte offenbar ein CCAA-Verfahren, in etwa vergleichbar mit einem deutschen Insolvenzverfahren, eingeleitet werden. Es ist also kaum noch zu erwarten, dass Gelder aus Kanada an die Fondsgesellschaften fließen werden. Die Zukunft der CGT-Fonds dürfte damit äußerst fraglich sein.

Für die Anleger erwies sich die Investition in die Canada Gold Trust Fonds ohnehin als Flop. Ob eine nachhaltige Sanierung der Fonds durch die Rückzahlung der Ausschüttungen gelingen kann, ist völlig ungewiss. Am Ende könnte dennoch die Insolvenz stehen und den Anlegern der Totalverlust drohen. Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann die rechtlichen Möglichkeiten bis hin zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen.

Wurden die Anleger zur Rückzahlung der Ausschüttungen aufgefordert und haben auch schon einen Mahnbescheid erhalten, muss reagiert werden. Auch wenn die Rechtmäßigkeit der Forderungen äußerst umstritten ist, können die Mahnbescheide nicht einfach ignoriert werden. So kann z.B. Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden.

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Ansprüche auf Schadensersatz können in verschiedene Richtungen entstanden sein. So können Forderungen gegen die Prospekt- und Unternehmensverantwortlichen als auch gegen die Vermittler bestehen. In den Emissionsprospekten hätten auch die Risiken der Beteiligung genau dargestellt werden müssen. Falsche, unvollständige oder irreführende Angaben können den Anspruch auf Schadensersatz auslösen. Ebenso hätten die Vermittler in den Beratungsgesprächen die Risiken umfassend aufzeigen müssen.

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