Treuhänder ruft zur Inanspruchnahme der Vermittler auf – Welche Möglichkeiten zur Geltendmachung von Ansprüchen bestehen?

Captura GmbH: Anlegergelder in Millionenhöhe verloren

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin

Verunsicherte Captura GmbH Anleger suchen Hilfe!

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Captura GmbH am 17.12.2015 (AG München, 1507 IN 2731/15) war der Schock für die betroffenen Anleger groß. Dem Münchener Unternehmen Captura GmbH vertrauten die Anleger nach der letzten veröffentlichten Bilanz zum 31.12.2013 Nachrangdarlehen i. H. v. ca. 30 Mio. Euro an. Das Unternehmen Captura GmbH hatte in seinen Emissionsprospekten besonders mit Sicherheitskonzeption geworben, für die ein renommierter Münchener Anwalt zuständig sein sollte. Auch die vielfach kritisierten, deutlich zweistelligen Vertriebsprovisionen sollten nach einem Interview der Geschäftsführung nicht aus den Mitteln der Anleger bezahlt werden, sondern von der Captura GmbH selbst.

Treuhänder fordert betroffene Anleger zur Inanspruchnahme der Vermittler auf

Trotzdem entwickelte sich die Anlage für die Anleger ganz anders. Der Insolvenzverwalter hat zwischenzeitlich die Masseunzulänglichkeit im Verfahren angezeigt. Hohe Rückflüsse im Insolvenzverfahren sind für die Anleger nicht zu erwarten. Stattdessen fordert der Treuhänder, selbst umfangreich vor Münchener Landgerichten nach eigener Aussage gerichtlich in Anspruch genommen und bereits in einigen Fällen verurteilt, die Anleger zur Inanspruchnahme der Vermittler auf. Die Hintergründe erläutert Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke aus Berlin.

“Es ist wie so oft, wenn ein Graumarktunternehmen Insolvenz anmelden muss. Die Verantwortlichen versuchen ihre Haut zu retten und die geschädigten Anleger, die auf dem Schaden nicht sitzen bleiben wollen, suchen ein Ventil, eine Hoffnung, einen Strohhalm, um vielleicht doch noch etwas von dem Geld zu retten. In der Insolvenz der Captura GmbH haben die Anleger immerhin trotz des vereinbarten Nachrangs die Möglichkeit bekommen, ihre Forderungen gemäß § 39 der Insolvenzordnung anzumelden. Dies hat das Amtsgericht München durch Beschluss vom 07.01.2016 zugelassen”, erläutert Rechtsanwalt Röhlke.

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Die besorgte Frage von Anlegern, ob Rückflüsse überhaupt in einem mehr als einstelligen Prozentbereich im Rahmen der Masseverteilung zustande kommen, wird sich zeigen müssen. “In jedem Falle aber werden die Anleger, sofern sie nur auf das Insolvenzverfahren setzen, auf einem hohen Verlust sitzen bleiben. Naheliegend erscheint daher die Inanspruchnahme weiterer Verantwortlicher, insbesondere des im Emissionsprospekt besonders herausgestellten Rechtsanwaltes, der als Treuhänder diente. Problematisch ist dabei meist, dass die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts derartige Treuhandtätigkeiten nicht deckt, weil diese nicht zum Kerngeschäft des Rechtsanwalts gehören. Sofern der Rechtsanwalt also nicht in seiner privaten Schatulle 30 Mio. Euro hat, dürften die Schadensersatzklagen letztlich ohne Vollstreckungserfolg bleiben, selbst wenn ein Titel zuerkannt wird. Allerdings sind die Anleger bei einem derartigen Vorgehen für zwei bis drei Jahre mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung beschäftigt und freuen sich, zunächst einmal ein Urteil zu bekommen. Wie sich die Vollstreckungsaussichten gestalten, ist nach jahrelanger Erfahrung fraglich? Bis über diesen Punkt Gewissheit herrscht, ist möglicherweise aufgrund der kurzen dreijährigen Verjährung ein Anspruch gegen andere Verantwortliche, insbesondere den Kapitalanlagenberater, verjährt und daher nicht mehr durchsetzbar. Verjährung tritt hier voraussichtlich am 31.12.2018 ein”, erläutert der erfahrene Berliner Jurist Christian-H. Röhlke.

Captura GmbH Anleger suchen nach Antworten: Geltendmachung von Schadensersatzforderungen gegen welche Verantwortlichen?

Die Berliner Kanzlei Röhlke Rechtsanwälte weist darauf hin, dass der eingesetzte Treuhänder selbst auf seiner Homepage diese Gemengelage gut darstellt. Der Münchner Rechtsanwalt W., als Treuhänder eingesetzt, weist allerdings darauf hin, dass er selbst mit seinem Privatvermögen vermutlich nicht in der Lage sein wird, sämtliche Schadensersatzforderungen zu bedienen und bietet ein Gesamtbereinigungsverfahren an. Er weist aber zudem, mit deutlichen Worten, darauf hin, dass auch die eingesetzten Kapitalanlagenberater, die Internetberichten zu Folge 10 % bis 15 % Provisionen bekommen haben, möglicherweise für die Empfehlungen der hochriskanten Nachrangdarlehen haften, wenn die Risiken des Produktes nicht hinreichend deutlich dem Anleger klargemacht wurden. Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke rät, dass die betroffenen Anleger diesen Aspekt nicht aus den Augen verlieren sollten.

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Fazit: Prüfung von Anspruchsmöglichkeiten – Vorsicht vor Hinhaltetaktik bis die Verjährung einsetzt – Was tun?

“Röhlke Rechtsanwälte konnten in mehreren großen Anlageskandalen der letzten Jahre beobachten, dass Vermittler sich frühzeitig organisieren und einen vermeintlichen Sündenbock herausarbeiten, gegen den die Anleger gemeinsam mit den Beratern kämpfen sollen – angeblich. Im Kern geht es unserer Meinung nach darum, die betroffenen und verunsicherten Anleger ruhig zu halten, bis die Verjährung eingetreten ist. Wenn dann nach drei Jahren harten juristischen Ringens die finanziellen Ressourcen sowie die körperlich und geistigen Kräfte des Anlegers erschöpft sind, werden die betroffenen Anleger nicht noch einen Prozess gegen ihren Vermittler wagen”, meint der erfahrene Rechtsanwalt Röhlke. Betroffenen und verunsicherten Anlegern ist einen Gang zu einem Vermittler unabhängigen Rechtsanwalt ans Herz zu legen, um die Möglichkeiten zur Geltendmachung von Ansprüchen prüfen zu lassen.

Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de

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