Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht erzielen erneut Millionenentschädigung für Geburtsschaden
(Mynewsdesk) Dem nunmehr ergangen Urteil vor dem Landgericht Düsseldorf ging ein schwerer hypoxischer Hirnschaden mit Tetraspastik anlässlich Hausgeburt voraus (LG Düsseldorf, Az. 3 O 389/08). Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht informiert:
Chronologie:
Die Eltern des Klägers vereinbarten Anfang 2004 mit der Beklagten, einer Hebamme die Leitung einer Hausgeburt. Beim Geburtsvorgang kam es zu erheblichen Komplikationen. Ein Notfallmanagement stand nicht bereit. Das Kind erlitt dadurch einen schweren Hirnschaden und ist zu 100 Prozent schwerbehindert.
Verfahren:
Das Landgericht Düsseldorf hat den Vorfall fachmedizinisch prüfen lassen. Der Sachverständige stellte fest, dass das Vorgehen der Hebamme unter mehreren Gesichtspunkten fehlerhaft war und nicht den anerkannten Regeln der Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger entsprach. Aufgrund der Eindeutigkeit dieser Konstatierungen war der Versicherer der Beklagten sodann zu einer vergleichsweisen Regulierung bereit und erbrachte zunächst eine Akontozahlung von 100.000,- Euro. Da der Versicherer keine weitere Zahlung erbringen wollte und sich auch einer vergleichsweisen Klärung widersetzte, war das Landgericht Düsseldorf gezwungen, die Beklagte zu einer hohen Schadensumme zu verurteilen: Die Beklagte muss ein Schmerzensgeld von 550.000,- Euro zahlen, zuzüglich Zinsen von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit 2008, was nochmals eine Summe von rund 140.000,- Euro ausmacht. Zudem muss die Beklagte die vorgerichtlichen Anwaltskosten von fast 10.000,- Euro übernehmen, schließlich wurde festgestellt, dass die Beklagte auch verpflichtet ist, sämtliche weiteren materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft zu zahlen. Hinsichtlich dieser Ansprüche ist von einer Gesamtposition von nochmals drei bis fünf Millionen Euro auszugehen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Geburtsschäden haben für die Betroffenen oftmals schwerwiegende Konsequenzen. Eine Sauerstoffunterversorgung von über 30 Minuten führt zwangsläufig zu einer Schwerbehinderung des Kindes und einem erheblichen finanziellen Schaden. Im vorliegenden Fall konnten die Prozessvertreter der Kläger einen erfreulichen Prozesserfolg erzielen. Schon im Vorfeld des Verfahrens hatte ein fachmedizinischer Sachverständiger schwere Fehlleistungen der beklagten Hebamme konstatiert, so die sachbearbeitenden Anwälte von Ciper & Coll., Agnes Szlachecki, Daniel C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht und Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
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