ARAG Experten über die Beschlüsse des Corona-Gipfels im Kanzleramt

Gestern haben sich Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten aller Bundesländer in einer Videokonferenz darauf geeinigt, keine neuen Öffnungsschritte zu unternehmen. Im Kampf gegen das Coronavirus geht es vielmehr darum, bestehende Maßnahmen zu justieren, zu verlängern oder gar zu verschärfen. Aber auch Ausnahmen sind geplant. Und zwar eine ganze Menge, so dass es bei sehr individuellen Regelungen der Länder bleibt. Die ARAG Experten geben einen Überblick über die wichtigsten Beschlüsse des Corona-Gipfels.

Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten
Die kostenlose Testung von Urlaubern aus Nicht-Risiko-Gebieten endet wie angekündigt am 15. September 2020. Auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete soll, wo immer dies möglich ist, verzichtet werden. Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, muss sich weiterhin direkt nach Einreise für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Die Kontrolldichte wird entsprechend erhöht. Voraussichtlich ab dem 1. Oktober soll es dann möglich sein, die Selbstisolation frühestens fünf Tage nach Einreise durch einen negativen Test beenden zu können. Geplant ist außerdem eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Wer aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein Risikogebiet in Quarantäne muss, soll zukünftig keine Entschädigung für seinen Einkommensausfall mehr bekommen.

Aussteigekarten
Die Aussteigekarte soll helfen, die Quarantänepflicht bei Einreise aus einem Risikogebiet zu gewährleisten. Um diese Kontrolle wirkungsvoller zu machen, soll die Einreiseanmeldung möglichst schnell digitalisiert werden, so dass Reiserückkehrer innerhalb eines Tages beim zuständigen Gesundheitsamt gemeldet sind.

Großveranstaltungen – Fußballfans müssen weiter warten
Das Verbot für Großveranstaltungen wie z. B. Volks- oder Weinfeste, größere Sportveranstaltungen oder Konzerte, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung der Hygieneregelungen nicht möglich ist, wird mindestens bis zum Jahresende verlängert. Zunächst gilt diese Regelung auch für Fußballspiele. Hier soll allerdings ein Arbeitskreis der Länder bis Ende Oktober Vorschläge für einen einheitlichen Umgang mit Zuschauern erarbeiten.

Weitere Meldungen:  Krankheit: Außerordentliche Kündigung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen

Bei Familienfeiern entscheiden die Bundesländer
Hier herrscht ein wahrer Flickenteppich, denn fast jedes Bundesland hat eine eigene Regelung. Und auch wenn eigentlich eine einheitliche Vorgabe angestrebt war, bleibt es nun doch dabei, dass die Länder abhängig vom Infektionsgeschehen entscheiden, ob die bestehenden Regelungen angepasst werden.

Maskenmuffel zahlen mindestens 50 Euro
Beim Thema Mund-Nasen-Schutz haben sich die Länderchefs geeinigt nur Sachsen-Anhalt geht einen eigenen Weg und verzichtet weiterhin auf Geldstrafen: Verstöße gegen die Maskenpflicht kosten künftig mindestens 50 Euro Bußgeld. Eine Obergrenze gibt es dabei nicht. Dies soll aber ausdrücklich nicht bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in der Schule gelten.

Weitere 500 Millionen Euro für Schulen
Um die digitalen Lehr-, Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten an den Schulen zu verbessern, unterstützt der Bund die Länder mit einem “Sofortausstattungsprogramm” in Höhe von 500 Millionen Euro.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/coronavirus/was-ist-noch-wichtig/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Weitere Meldungen:  Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung gerechtfertigt - Arbeitsrecht

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211 963 25 60
brigitta.mehring@arag.de
http://www.arag.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
043 49 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
http://www.arag.de