Das Rauchen aufgeben: lohnender Vorsatz für das neue Jahr

Das Rauchen aufzugeben ist ein lohnender Vorsatz. Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen/thx

(mpt-645) Alljährlich bringt der Jahreswechsel allerhand “gute Vorsätze” mit sich: Kaum jemand lässt Neujahr verstreichen, ohne sich positive Veränderungen für das neue Jahr vorgenommen zu haben. Der Vorsatz, mit dem Rauchen aufzuhören, gilt dabei schon als regelrechter “Klassiker”.

Für alle, die das Rauchen aufgeben möchten, gibt es inzwischen zahlreiche gute Tipps zur Erleichterung des Vorhabens. So hält zum Beispiel das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) auf seiner Webseite unter dkfz.de eine Vielzahl an Entscheidungs- und Motivationshilfe bereit. Darüber hinaus gibt es viele praxisorientierte Verhaltensratschläge und Hilfestellungen zur Unterbindung eines Rückfalls. Eine gute Anlaufstelle ist auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die unter der Telefonnummer 01805-313131 (0,14 Euro/Minute aus dem Festnetz, Mobilfunkpreis maximal 0,42 Euro/Minute) sogar eine telefonische Beratung zur Entwöhnung vom Rauchen anbietet. Angehende Nichtraucher können sich dort von Montag bis Donnerstag zwischen 10 und 22 Uhr Unterstützung und Tipps einholen. Freitags bis sonntags ist die telefonische Beratungsstelle von 10 bis 18 Uhr besetzt.

Jahreswechsel: der perfekte Zeitpunkt für die Rauchentwöhnung

Grundsätzlich empfiehlt das DKFZ, für den Ausstieg ein zeitnahes Datum zu wählen und sich dann auch nicht von seinem Vorhaben abbringen zu lassen. Im besten Fall sollte man dafür eine möglichst stressfreie Zeit wählen und am Tag des Ausstiegs alle Rauchutensilien vernichten. Darüber hinaus kann es helfen, seine typischen “Rauchplätze” gestalterisch zu verändern, indem man dort zum Beispiel frische Blumen platziert. Zudem ist es nötig, alltägliche Routineabläufe zu verändern. Diese muss man sich jedoch gegebenenfalls erst einmal bewusst machen, beispielsweise indem man überlegt, in welchen Situationen man – möglicherweise sogar unbewusst – nach der Zigarette greift. Für diese typischen Situationen sollte man sich ebenso wie für Situationen, die ein Rückfallrisiko bergen, nach Möglichkeit alternative Verhaltensweise aneignen und einen “Plan B” entwickeln, der keinen Glimmstängel enthält. Dies kann zum Beispiel das Durchführen von Entspannungsübungen sein, die Anspannungen und Stress mindern.

Weitere Meldungen:  Onlineshopping-Studie: Deshalb macht richtiges Reklamieren richtig happy

Auf professionelle Unterstützung zurückgreifen

Darüber hinaus rät das DKFZ dazu, professionelle Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen. Hausärzte beispielsweise können wertvolle Ratschläge hinsichtlich einer medikamentösen Begleittherapie geben. Zudem sollte man auch Freunde, Kollegen und die Familie über den Entschluss, das Rauchen aufzugeben, informieren, da gerade deren Unterstützung in der “heißen Phase” extrem hilfreich sein kann. Gerade in den ersten rauchfreien Tagen sollte man Orte und Menschen, die zum Rauchen animieren, meiden. Auch Kleidungsstücke und Vorhänge, an denen kalter Rauch haftet, sollte man gründlich waschen, um das Risiko eines Rückfalls zu senken. Lohnenswert kann zudem eine Zahnreinigung beim Zahnarzt sein. Eine schöne und gleichzeitig motivierende Belohnung ist es im Übrigen, das gesparte Geld bewusst in einem Sparschwein zur Seite zu legen, um sich davon irgendwann einen individuellen Wunsch zu erfüllen.

Risikolebensversicherung: Vorteil für Nichtraucher

Wer es wirklich schafft, mit dem Rauchen aufzuhören, lebt zum Einen gesünder und kann zum Anderen auch viel Geld sparen – und das häufig sogar auf doppelte Weise: “Denn beim Abschluss einer Risikolebensversicherung beispielsweise, mit der der Hauptverdiener einer Familie seinen Lebenspartner und die Sprösslinge für den Fall der Fälle absichern sollte, erhalten Nichtraucher einen kräftigen Bonus”, erläutert Versicherungsexperte Dieter Sprott von den Ergo Direkt Versicherungen. Raucher müssten laut Sprott aufgrund ihres erhöhten Sterberisikos dagegen einen erheblich höheren Beitrag entrichten.

So müsste ein 30-jähriger Nichtraucher beim Fürther Direktversicherer bei einer Laufzeit von 25 Jahren und für eine Versicherungssumme von 150.000 Euro jährlich nur 112 Euro bezahlen. “Voraussetzung für den Abschluss einer Nichtraucher-Police ist, dass der Kunde zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein Jahr nicht mehr geraucht hat”, macht Dieter Sprott deutlich. Wer hin und wieder oder auf Feiern rauche, sollte dies dem Versicherer gegenüber ehrlich kommunizieren. “Und wer sich das Rauchen abgewöhnt und doch wieder rückfällig geworden ist, sollte dies seiner Versicherung natürlich auch umgehend melden.”

Weitere Meldungen:  Neujahrsvorsätze ade!

Risikolebensversicherung unabdingbar

Stirbt der Allein- oder Hauptverdiener, kommen gerade junge Familien rasch in eine finanzielle Notlage. “Vor allem für junge Familien ist eine Risikolebensversicherung also unabdingbar”, so Dieter Sprott. Gerade, wenn man die Zukunftschancen des Nachwuchses sichern oder den erreichten Lebensstandard halten möchte, sei sie sogar ein absolutes Muss. “Die Risikolebensversicherung zahlt, wenn der Versicherte stirbt. Jeder kann die Versicherungssumme und die Laufzeit nach Bedarf festlegen”, erklärt Dieter Sprott. Der Experte rät dazu, als Todesfallsumme etwa das Drei- bis Fünffache des jährlichen Nettoeinkommens festzulegen. Zusätzlich absichern sollte man sich zudem, wenn man sich bereits – zum Beispiel für ein Eigenheim – verschuldet hat. “Andernfalls müssen die Hinterbliebenen einen gewaltigen Schuldenberg aus eigener Kraft abtragen”, zeigt Sprott auf.

Auf die Vertragsgestaltung achten

Wer seine Familie mithilfe einer Risikolebensversicherung optimal schützen möchte, sollte auf alle Fälle auf eine richtige Vertragsgestaltung Wert legen – denn nur dann sind die Leistungen im Ernstfall nicht erbschaftssteuerpflichtig. In der Regel versichert der Versicherungsnehmer sein Leben setzt den Partner als bezugsberechtige Person ein. Hinsichtlich der Erbschaftssteuer ist dies jedoch nicht ideal: “Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter sollten identisch sein. Nur dann sind die Leistungen erbschaftssteuerfrei”, erklärt Dieter Sprott. Weitere Tipps zur optimalen Vertragsgestaltung gibt es auf ergodirekt.de.

Netzwerk PR bietet seinen Kunden Ratgebertexte und Online-PR. Dabei steht immer der Nutzwert im Mittelpunkt aller Aktivitäten. Die Texte werden von einem Team aus Journalisten und Fachautoren verfasst. Bei Bedarf können zusätzliche Dienstleistungen wie Fotobeschaffung, Suchmaschinenoptimierung und sogar Webseiten-Gestaltung sowie graphische Leistungen in Anspruch genommen werden. Netzwerk PR verfügt über ein Netzwerk von Fachjournalisten, Webdesignern, SEO-Fachleuten und PR-Beratern, um allen Ansprüchen gerecht zu werden.

Weitere Meldungen:  Rauchentwöhnung

Kontakt:
Netzwerk PR
Rainer Langmuth
Danziger Str. 41
50226 Frechen
02234/8097244
netzwerk-pr@gmx.de
http://www.netzwerk-pr.de

Schreibe einen Kommentar