Schäden verursacht durch Datenschutzverweigerer
Im Privatleben oder der sogenannten Privatheit, können Geheimnisträger, die sich nicht an den Datenschutz halten, großen Schaden anrichten. Die Aussage: “Ich habe eine weiße Weste und nichts zu verbergen” täuscht darüber hinweg, dass anvertraute Informationen nichts Verbotenes oder Rechtswidriges beinhalten müssen. Es können lediglich Informationen sein, die nicht weitererzählt werden sollen bzw. nicht für Dritte gedacht sind.
Welche Gefahren hinter diesen Allgemeinplätzen stecken, wird erst bewusst, wenn dieser Mensch Geschäftsgeheimnisse im Fahrstuhl preisgibt, oder Familienangelegenheiten im Strassencafe öffentlich verbreitet.
Und warum sollte man diese Leute mit Vorsicht geniessen? Durch unbedachtes Weitererzählen von Vertraulichem oder von Geheimnissen ist dem einen oder anderen bereits großer finanzieller Schaden oder Rufschädigung entstanden. Ob es sich hierbei um einen unbewussten Austausch oder der bewusste Austausch mit Freunden, Verwandten oder Nachbarn handelt: Anvertraute Informationen wissentlich unberechtigt weiterzugeben kann nicht nur Schaden anrichten, sondern kann das entgegengebrachte Vertrauen zerstören.
In der Privatwirtschaft verhält es sich ähnlich, nur können hier Offenbarungen von Vertraulichem oder das Verletzen der Verschwiegenheitspflicht finanziell noch größeren Schaden anrichten. Es können Geschäftsgeheimnisse preisgegeben werden, die dem Unternehmen Schaden zufügen. Dies kann bis zur Insolvenz führen. Auf diese Weise gefährdet der Datenschutzverweigerer seinen eigenen Arbeitsplatz, da er möglicherweise Geheimnisse seines Unternehmens dem Wettbewerb preisgibt. Aufgrund einer Verletzung der Verschwiegensheitspflicht kann das lockere Mundwerk eines Mitarbeiters zur Kündigung führen.
Die sogenannten Whistleblower sollen hier nicht unerwähnt bleiben, die durch bewusstes Preisgeben von vertraulichen Informationen einen größeren Schaden abwenden wollen. In Unternehmen haben sich Ansprechpartner für Whistleblower mittlerweile etabliert. Hier können sich die sogenannten Hinweisgeber anonym an eine Stelle wenden, um beispielsweise Korruption oder Datenmissbrauch aufzuzeigen. Der Whistleblower versucht bisher geschützte Informationen einer Öffentlichkeit zugänglich zu machen, um einen größeren Schaden durch das Verschweigen zu verhindern.
Um Probleme bezüglich der “weissen Weste” zu lösen, können Awareness-Schulungen helfen. Diese Bewusstseinsschulungen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit machen den Teilnehmern klar, dass nicht jede Information mit jedem geteilt werden sollte. Nach der Maxime “Schweigen ist Gold” sollte hier verfahren werden. Bei Bedarf können sich Unternehmen an ihren Datenschutzbeauftragten wenden oder sich alternativ an einen Datenschutz-Experten wenden.
suhling management consulting bietet externe Datenschutzbeauftragung, Managementberatung, Datenschutzaudits, Begleitung zur Zertifizierung und Siegelerteilung durch Implementierung von ISO 9001, ISO 14001, ISO 27001, BDSG und Datenschutzstandards, Integration von Managementsystemen und Auditierung von Managementsystemen.
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