Sie gehören zum kulturellen und gesellschaftlichen Alltag: die Ü30-Partys, Live-Konzerte, die Tagungen oder auch die festliche Hochzeit. Doch wie sieht die Rückkehr dazu aus? Antworten auf diese Frage suchten Experten, die sich auf Einladung von DEHOGA-Kreisvorsitzenden Frank Denker und Kultur und Eventinitiator Dietmar Baum im Veranstaltungshotel Holiday Inn Lübeck trafen, um über weitere Lockerungen im Veranstaltungssektor zu diskutieren. Anlass dafür war das fehlende Verständnis gegenüber der Landesregierung für die Einschränkungen in der vielfältig aufgestellten Branche und die fehlende Verhältnismäßigkeit der Regelwerke. Daher waren sich alle Diskussionsteilnehmer einig, dass es einer dringenden Aktualisierung durch das Land bedarf. „Es ist an der Zeit, die Politik auf uns aufmerksam zu machen“, so Dietmar Baum. „Damit wir gemeinsam Lösungen finden, um unter den erschwerten Bedingungen die Veranstaltungs- und Eventangebote wieder wirtschaftlich und attraktiv ins Leben zu rufen.“
Veranstaltungseinschränkungen, wie die maximale Personenanzahl von 50 Personen im Innenbereich, die somit eine Durchführung von Familienfeiern wie Hochzeiten erschweren, sind nur ein Beispiel, dass auf Unverständnis trifft.
Die Event- und Kulturbranche ist seit März stillgelegt und hat sich aber seither Gedanken über Möglichkeiten zum Restart gemacht. „Wir haben in den vergangenen Wochen gelernt, mit der Krise zu leben. Jetzt brauchen wir die Chance, die Erfahrungen umzusetzen“, betonte Uwe Bergmann, Veranstalter der Travemünder Woche. Wenn Räume und Säle den Platz bieten können, um auch mit dem nötigen Abstand mehr als 50 Personen aufnehmen zu können, was spricht dagegen, diese zu nutzen? Lübeck, Lübeck-Travemünde und die Lübecker Bucht bieten zahlreiche Veranstaltungsorte für mehr als 250 Personen – „coronakonform“, inklusive großzügiger Sanitäreinrichtungen.
Genauso unverständlich ist für die Branche die Regelung einer Schließungszeit um 23:00 Uhr. Uwe Bergmann: „In Hamburg sieht man, dass auch ohne Schließungsgebot der sensible Bürger nicht lange ausgeht.“
Auch im Buffetbereich gibt es einen „Totalunterlass“ in der Gastronomie und im Catering. In den Supermärkten war es seit Ausbruch des COVID-19 Virus jedoch zu jeder Zeit erlaubt, ein Salatbuffet anzubieten. Häufig werden dort von den Kunden aber Einweghandschuhe gesucht und Desinfektionsmittel befinden sich auch nicht in unmittelbarer Nähe. Das kann die Gastronomiebranche besser, darf sie allerdings nicht, führte Hoteldirektor Christian Schmidt in der Gesprächsrunde aus. Hotel- und Restaurantbetreiber würden eine Laufrichtung organisieren, genügend Abstand gewährleisten, einen Nasen-Mund-Schutz verlangen und selbstverständlich einen Desinfektionsspender an das Buffet stellen. „Die aktuelle Regelung bedeutet einen personellen Mehraufwand von über 60 Prozent und ist wirtschaftlich so nicht umsetzbar“, erklärte Christian Schmidt, Direktor des Holiday Inn Lübeck.
Vor allem Veranstaltungen im Freien sollten machbar sein. Wenn das Kalkbergstadion, wo die Karl-May Festspiele stattfinden, insgesamt mehr als 10.000 nummerierte Plätze hat, warum können dort nicht kleine Konzerte stattfinden? Die Bühne ist zurzeit leer und zahlreiche Künstler suchen in ihrer Not nach Arrangements. Wenn in einem Flugzeug mit engen Plätzen das Reisen erlaubt ist, mit welchem Recht darf man in der Lübecker Musik und Kongresshalle (MuK) nicht mit Mundschutz sitzen und ein Konzert genießen? „Wir können nicht erst auf den Impfstoff warten“, resümierte der Fachmann für Großveranstaltungen Mike Hasemann. „Machen wir uns nichts vor, die Nachfrage ist noch nicht vorhanden, aber man muss jetzt endlich den Mut und das Vertrauen haben, dass die Menschen mit der Situation richtig umgehen können.“
„Schon vor der Corona-Krise hat die Veranstaltungsgastronomie alle Hygiene-Auflagen, kurz HACCP, erfüllt. Jetzt liegt es selbstverständlich im eigenen Interesse des Eventausrichters, das Vertrauen seiner Gäste zu gewinnen“, betonte Frank Denker. „Damit wir wieder, im positiven Sinne, unvergessene Abende erleben können.“
So stellte die Expertenrunde folgende Forderungen zusammen:
Aufhebung der Schließungszeit (unter Berücksichtigung der Auflagen)
Buffeterlaubnis in der Gastronomie (unter Berücksichtigung der Auflagen)
Erweiterung der möglichen Personenanzahl bei Indoor – Veranstaltungen auf mind. 250 Personen.(unter Berücksichtigung der Auflagen)
Unbegrenzte Personenanzahl bei Freiluftveranstaltungen (unter Berücksichtigung der Auflagen)
Hinter dem DEHOGA steht mit dem Gastgewerbe in Deutschland eine wachsende Dienstleistungsbranche überwiegend mittelständischer Prägung. In Deutschland sind in der DEHOGA 230.000 Hoteliers und Gastronomen, eine Million Beschäftigte und 69.000 Auszubildende des Gastgewerbes integriert und stellen so das Rückgrat der heimischen Tourismusindustrie dar.
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