Wegrollendes Auto: Halter haftet nur begrenzt für die Folgen einer aussichtslosen Hilfsaktion

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze - Zivilrecht

Wer sich selbst in Gefahr bringt, hat meist keine Ansprüche gegen andere. (Bildquelle: ERGO Group)

Wer versucht, ein wegrollendes Auto in Sandalen und nur mit Muskelkraft auf abschüssiger Straße aufzuhalten, handelt weitgehend auf eigenes Risiko. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), das Oberlandesgericht Köln entschieden.

Worum ging es bei Gericht?

Ein Mann hatte seine Lebensgefährtin begrüßt, als sie vor dem gemeinsamen Haus aus ihrem Pkw stieg. Noch während sich beide darüber unterhielten, ob sie das Auto woanders parken sollte, machte es sich selbstständig und rollte bergab davon. Der Mann lief hinterher und versuchte, sich mit den Händen gegen das Heck zu stemmen. Das Auto drückte ihn jedoch zu Boden. Er kam rücklings zu Fall, wurde vom Wagen überrollt und erlitt schwere Verletzungen. Der Verletzte verklagte seine Freundin auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, da sie den Wagen beim Abstellen nicht ausreichend gegen Wegrollen gesichert habe.

Das Urteil

“Das Oberlandesgericht Köln bestätigte das Urteil der Vorinstanz, nach dem der Mann lediglich Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 30 Prozent hatte”, so Michaela Rassat. Das Gericht war der Ansicht, dass er den Unfall zu 70 Prozent selbst verschuldet habe. Zwar habe seine Freundin das Auto nicht sicher geparkt. Der Mann hätte sich jedoch darüber im Klaren sein müssen, dass er den Wagen nicht per Hand aufhalten konnte. Durch das zunehmende Gefälle sei er immer schneller geworden und es sei nicht mehr möglich gewesen, ihn durch Dagegenstemmen zu stoppen. Das Gericht hatte dem Mann zugestanden, dass er bei seiner Aktion nicht nachgedacht habe. “Eine spontane Reaktion auf ein Unfallgeschehen aus verständlicher Bestürzung kann ein Mitverschulden reduzieren oder sogar ganz ausschließen. So ist auch ein Anspruch auf Schadenersatz in einem solchen Fall nicht komplett ausgeschlossen”, ergänzt die D.A.S. Expertin. Der Geschädigte bekam daher immerhin 30 Prozent seines Schadens ersetzt.

Weitere Meldungen:  Auto und Gebrauchtwagen Ankauf Bundesweit.

Was bedeutet das für Verbraucher?

Wer sich selbst in Gefahr bringt, hat meist keine Ansprüche gegen andere. “In Notsituationen sind bei spontanen, unklugen Hilfsaktionen Schadenersatzansprüche allerdings auch nicht ganz ausgeschlossen”, erklärt Rassat. “Im Zweifel ist es jedoch besser, einen Sachschaden in Kauf zu nehmen, als sich selbst zu gefährden.”
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 5. Juli 2019, Az. 6 U 234/18

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo.com

Weitere Meldungen:  Bußgeld: Besser gleich bezahlen

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de