Als weltweit agierendes Unternehmen werden Sie mit internationalen Sicherheitsinitiativen wie dem AEO und der Frage nach einer gut funktionierenden Exportkontrolle konfrontiert. Weltweit werden diese freiwilligen Sicherheitsinitiativen von immer mehr Unternehmen genutzt und von den Staaten gegenseitig anerkannt. Nun kam auch das lang erwartete Abkommen zwischen der EU und China zustande.

Der Handel mit China. Warum jetzt der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) für Sie interessant sein kann.

Dieses Abkommen bestätigt die gegenseitige Anerkennung von Sicherheitsinitiativen. Für Unternehmen, die mit China Handel treiben, gewinnt damit der Status “Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter” (AEO) zunehmend an Bedeutung. Die chinesischen Handelspartner werden bald danach fragen.

Der Fokus der Behörde beim AEO liegt auf der Beantwortung eines umfangreichen Fragenkatalogs und einer Optimierung der innerbetrieblichen Prozesse (z.B. die manipulationssichere Lagerung der Ware vom Wareneingang bis zum Versand). Diese Zusatzaufgaben sind neben dem operativen Tagesgeschäft meist schwer zu bewältigen und oft mit Stolpersteinen behaftet.
Unternehmen mit dem Status “Bekannter Versender” haben hier bereits einen Vorteil, da diese bereits Teile der Prozesse aktualisiert haben, die relativ gut zu übernehmen sind.

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