Der Strafprozess in Österreich und Deutschland

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Strafprozess in Österreich vs. Deutschland: Ein Vergleich

1. Einführung

Zuletzt waren Strafverfahren – etwa im Kontext von Klimaprotesten – in Österreich und in Deutschland gehäuft in den Medien nachzulesen. Grund genug, um auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Nachbarstaaten zu blicken.

Sowohl Österreich als auch Deutschland haben ein inquisitorisches Strafprozessrecht, das heißt, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen leitet. Wenngleich die Strafprozessordnungen beider Länder zahlreiche Gemeinsamkeiten aufweisen, gibt es doch einige bemerkenswerte Unterschiede:

2. Ermittlungsverfahren:

* In Österreich ist das Ermittlungsverfahren mit durchschnittlich 3,6 Monaten deutlich kürzer als in Deutschland.
* Diversion: Österreich bietet eine Möglichkeit zur Diversion, bei der der Beschuldigte durch die Erfüllung von Auflagen (z.B. gemeinnützige Arbeit) eine Verurteilung vermeiden kann. In Deutschland gibt es dies so nicht.
* In Deutschland kann die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen, der ohne Hauptverhandlung Rechtskraft erlangt. In Österreich gibt es seit wenigen Jahren ebenso die – jedoch eingeschränkte – Möglichkeit eines schriftlichen Mahnverfahrens, das in der Praxis aber nur geringe Bedeutung eingenommen hat.

3. Zwischenverfahren:

* Deutschland: In Deutschland gibt es ein Zwischenverfahren, in dem das Gericht die Anklageschrift prüft, bevor es das Hauptverfahren eröffnet.
* In Österreich gibt es dies nicht.

4. Hauptverfahren:

* Ablauf: Der Ablauf des Hauptverfahrens ist in beiden Ländern sehr ähnlich.
* In beiden Ländern gibt es Opferrechte, die im Strafprozess berücksichtigt werden müssen.

5. Rechtsmittelverfahren:

* Berufung und Revision: In beiden Ländern gibt es die Möglichkeit der Berufung und Revision gegen das Urteil des Strafgerichts.

6. Zusammenfassung

Das Strafverfahren der beiden Nachbarländer Österreich und Deutschland läuft in weiten Teilen ähnlich ab. Beide Länder regeln den Ablauf des Verfahrens in der landeseigenen Strafprozessordnung (StPO). Dennoch lassen sich einige bemerkenswerte Unterschiede herausarbeiten: So kennt das deutsche Strafprozessrecht ein zwischen Ermittlungs- und Hauptverfahren eingezogenes Zwischenverfahren, das in Österreich nicht besteht und einer automatisierten nachprüfenden Kontrolle der Arbeit der Staatsanwaltschaft durch das Gericht dient. Hierzulande bietet umgekehrt die Diversion relativ weitgehende Möglichkeiten einer alternativen staatlichen Sanktion ohne negative Folgen einer Verurteilung, die der deutschen Strafprozessordnung fremd ist.

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7. Ausführliche Informationen

Eine Vollversion der Gegenüberstellung des österreichischen und des deutschen Strafverfahrens finden Sie hier. Der Artikel ist ein Fachbeitrag der Wiener Anwaltskanzlei Schmelz Rechtsanwälte, die Klienten vor Strafgerichten und Zivilgerichten vertritt.

Schmelz Rechtsanwälte ist eine in Wien und Niederösterreich tätige Rechtsanwaltskanzlei.

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