Online-Kaufrecht

Wird ein Sofa nach den Wünschen des Kunden und in besonderen Farbmustern speziell für ihn angefertigt, kann der Kunde den Kaufvertrag nicht nach den Regeln des Fernabsatzrechts ohne Weiteres widerrufen. Wie das Landgericht Düsseldorf nach D.A.S. Angaben entschied, ist der Widerruf ausgeschlossen, wenn für den Kunden die Fertigung auf Bestellung erkennbar war.
LG Düsseldorf, Az. 23 S 111/13

Hintergrundinformation:
Bei sogenannten Fernabsatzverträgen – darunter fallen alle Bestellungen im Rahmen von Online-Shopping und telefonischen Kaufvertragsabschlüssen – haben die Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312d des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach ist ein Widerruf ohne Begründung in Textform innerhalb von 14 Tagen möglich. Diese Frist beginnt nicht vor Eingang der Waren beim Empfänger. Ein “Haken” besteht jedoch darin, dass dieses Widerrufsrecht in einer Reihe von Fällen gesetzlich ausgeschlossen ist – z.B. bei der Lieferung von DVDs und CDs, von Computersoftware und von Produkten, die nach den Angaben eines Kunden speziell für ihn angefertigt werden. Der Fall: Der Kläger hatte per Onlinekauf ein Sofa erworben, bei dem er aus 578 Farbvarianten wählen konnte. Er suchte sich eine besonders individuelle Farbkombination aus. Die Lieferzeit betrug 12 bis 16 Wochen. Das Sofa gefiel dem Kunden jedoch nicht – er widerrief den Kaufvertrag und verlangte vom Hersteller nicht nur den Kaufpreis zurück, sondern auch die Kosten für Rücksendung und Einlagerung des Sofas. Das Urteil: Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage ab. Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung mitteilte, begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass das Sofa hier nach den Vorgaben des Kunden speziell angefertigt worden sei. Dies sei für den Kläger auch erkennbar gewesen – schon anhand der langen Lieferzeit. Auch habe dieses Sofa nicht zu den Standard-Produktlinien des Herstellers gehört, sondern sei unter der Bezeichnung “Sofas Exklusiv” angeboten worden. Die hier gewählte Farbkombination habe es erst einmal gegeben – bei diesem Kunden. Ein Verkauf des Sofas an jemand anderen sei fast ausgeschlossen. Der Online-Shop habe die langen Lieferzeiten auf einer verlinkten Unterseite damit erklärt, dass die Möbel individuell angefertigt würden.
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2014, Az. 23 S 111/13

Weitere Meldungen:  Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Zivilrecht

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die “D.A.S. Rechtsschutzversicherung” als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank! Bildquelle: 

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2012 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

Schreibe einen Kommentar