ARAG Experten über Handy am Steuer, Raserei und das Versperren von Rettungsgassen

Diese Verkehrsverstöße werden ab heute teurer

Der Bundesrat machte in der letzten Sitzung vor der Bundestagswahl den Weg für eine Reihe von Neuregelungen im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen frei. Die beschlossenen Änderungen sind ab heute in Kraft. Zum Teil werden drohende Strafen drastisch erhöht. ARAG Experten erläutern die wichtigsten Änderungen.

Handy am Steuer
Kaum eine Verkehrsordnungswidrigkeit wird so häufig begangen wie das Hantieren mit Smartphones am Steuer. Da kaum anzunehmen ist, dass ein Autofahrer aus Versehen mit seiner Familie telefoniert oder ohne es zu merken eine SMS vom Chef liest, kann in aller Regel von vorsätzlichem Verhalten ausgegangen werden. Fazit: Das seit langem bestehende Handy-Verbot wird von vielen Autofahrern nicht ernst genommen! Darum wird es jetzt verschärft. Für Verstöße werden demnach 100 Euro statt 60 Euro fällig, weiterhin verbunden mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Im schlimmsten Fall mit einer Sachbeschädigung drohen 200 Euro, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot. Und: Das Verbot gilt auch, wenn die Start-Stopp-Automatik aktiv ist! Erlaubt ist die Nutzung also nur bei tatsächlich ausgeschaltetem Motor. Werden Fahrradfahrer mit Handy in der Hand ertappt, müssen sie 55 Euro statt bisher 25 Euro zahlen. Das Gesetz schloss bisher zudem nur Mobil- und Autotelefone ein. Laut ARAG Experten wird es nun auch auf Kommunikationsgeräte wie Tablets und Laptops erweitert. Es gilt also: Augen auf die Straße und nicht auf Handy oder Computer!

Die Behinderung von Rettungskräften
Unfälle mit Schwerstverletzten und leider auch Toten haben in der Vergangenheit gezeigt, wie wichtig das Bilden von Rettungsgassen ist. Die Bußgelder für blockierte Rettungsgassen werden darum jetzt drastisch erhöht. Wer bei stockendem Verkehr etwa auf einer Autobahn keine Notgasse bildet, muss statt bisher 20 Euro jetzt mindestens 200 Euro berappen und bekommt zwei Punkte im Fahreignungsregister. Im schwersten Fall werden nach einer neu eingeführten Regelung bis zu 320 Euro verbunden mit einem Monat Fahrverbot fällig. Der Bundesrat hat außerdem die Bußgelder für Verstöße gegen die Pflicht, bei Blaulicht oder Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen, angehoben: Demnach drohen generell mindestens 240 Euro, zwei Punkt ein Flensburg und ein Monat Fahrverbot, wenn Autofahrer Einsatzwagen mit Blaulicht und Martinshorn ignorieren – auch unabhängig von einer Rettungsgasse. Neu ist, dass auch hier im schwersten Fall bis zu 320 Euro und 1 Monat Fahrverbot plus zwei Punkte im Fahreignungsregister fällig werden.

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Keine Spritztour in Burka & Co.
Burka, Nikab, Schaila oder Hijab – was die Bezeichnung der Verschleierungsformen von Musliminnen betrifft, läuft sprachlich in Deutschland nicht immer alles glatt. Aber es geht um die Wirkung der Kleidungsstücke. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass beim Führen eines Fahrzeugs das Gesicht erkennbar sein muss und weder verdeckt noch verhüllt sein darf. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Strafe von 60 Euro rechnen. Ausgenommen sind Motorrad- oder Rollerfahrer, die einen Schutzhelm tragen müssen.

Illegale Autorennen
Wahnwitzige Rennen auf Autobahnen, Landstraßen und in Städten bringen immer wieder Menschen in Gefahr. Im März hatte das Landgericht Berlin bundesweit erstmalig zwei Raser des Mordes schuldig gesprochen. Bei ihrem Rennen starb ein 69-Jähriger. Nun endlich hat der Gesetzgeber den illegalen Autorennen den Kampf angesagt. Diese Änderung trat schon am 13.10. dieses Jahres in Kraft. Wer illegale Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, muss nun mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen, wenn dabei jemand schwer verletzt oder getötet wird. Aber auch wenn niemand zu Schaden kommt, drohen den rücksichtslosen Rasern bis zu zwei Jahre Haft. Dafür wurde ein neuer Straftatbestand im Strafgesetzbuch eingeführt. Bisher wurde die Teilnahme an solchen Rennen als Ordnungswidrigkeit mit 400 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet. Bestraft wird nun schon der Versuch, ein Rennen zu organisieren. Fahrzeuge können eingezogen werden. Erfasst werden auch Fahrer, die unabhängig von Rennen “grob verkehrswidrig und rücksichtslos” rasen.

Weitere Informationen finden interessierte Leser im kostenlosen Bürgerzugang auf der Homepage des Bundesgesetzblattes.

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