diz AG: Wenn die Bilanz durch Pensionszusagen zum unternehmerischen Risiko wird
(Mynewsdesk) Risikomanagement wird auch für Klein- und Mittelständler immer wichtiger – Auslagerungskonzepte von Pensionsverpflichtungen Spätestens seit der Finanzkrise 2008 ist allen wirtschaftlichen Akteuren bewusst, dass oftmals das Eigenkapital nicht ausreichend für die Abdeckung der Rückstellungspositionen hinterlegt ist. Während der langjährigen Erfahrung in der Beratung von Klein- und Mittelständlern konnte diz AG besonders in Bezug auf die Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen erhebliche Mängel in der Risikobewertung feststellen. Hierzu sehen die Spezialisten der diz AG einen gewaltigen Aufklärungsbedarf und raten ihren Kunden, die Pensionsverpflichtungen insbesondere auf folgende Risiken zu prüfen: * Ausfinanzierung / Versicherungsrisiko Leistungsorientierte Direktzusagen werden üblicherweise durch Rückdeckungsversicherungen finanziert. Die Entwicklung des Zinsniveaus in den letzten 14 Jahren ist jedoch stark rückläufig und hat zur Folge, dass die damals erwarteten Renditen in Höhe von teilweise bis zu 8 % nicht erreicht werden konnten. Zur Schließung der Lücke des Deckungskapitals mussten die Unternehmen entweder zusätzliche Rückdeckungsversicherungen abschließen, oder sie laufen Gefahr, im Leistungsfall den Fehlbetrag direkt aus dem Cash-Flow auszahlen zu müssen.* Bilanzkennzahlen Bei einer Pensionszusage als unmittelbare Leistungszusage hat der Versorgungsberechtigte einen direkten Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Für den Leistungsfall müssen in der Bilanz Pensionsrückstellungen (§ 6a EStG, § 249 HGB) unabhängig von der tatsächlich Ausfinanzierung gebildet werden. Rückstellungen werden als Fremdkapital bewertet, wodurch die Eigenkapitalquote konstant mit dem Aufbau der Pensionsrückstellungen sinkt. Dies löst wiederum eine schlechtere Bonitätseinstufung aus, die das Unternehmensrating verschlechtert. Seit Einführung des Bilanzmodernisierungsgesetztes (BilMoG) im Jahre 2009 werden die handelsbilanziellen Rückstellungen nach einem, dem realen Zinsniveau angepasstem Zinssatz bewertet, wodurch die Rückstellung höher und die Eigenkapital-Quote noch niedriger wurde.* BilanzsprungrisikoEin Bilanzsprung kann durch vorzeitiges Versterben oder Eintritt eines vorzeitigen Leistungsfalles eintreten. Hierbei ist der Bilanzsprung von den zugesagten Leistungen der Direktzusage abhängig. Wird dem Versorgungsberechtigten ausschließlich eine monatliche Altersrente zum Pensionseintrittsalter gewährt, besteht das Bilanzsprungrisiko bei vorzeitigem Versterben, da dann alle Pensionsrückstellungen mit dem nächsten Bilanzstichtag aufgelöst werden müssen und einen zu versteuernden außerordentlichen Ertrag für das Trägerunternehmen bedeutet. Dies wird regelmäßig nicht durch die Auflösung des Aktivwerts der Rückdeckungsversicherung kompensiert.Im Gegensatz dazu steigen im Leistungsfall die Aktivwerte bei zusätzlicher Gewährung von Hinterbliebenen- und/oder Invalidenversorgung auf den Barwert der jeweiligen Versorgung an, wenn der Versorgungsberechtigte vorzeitig verstirbt oder Invalidenrente beansprucht. Dies erhöht den Gewinn und führt ebenfalls zu einer Versteuerung.* InsolvenzfestigkeitDie ständigen Veränderungen der deutschen Steuer- und Arbeitsgesetze sowie die aktuelle Rechtsprechung führen häufig dazu, dass Klauseln der Pensionszusagen anfechtbar oder gar nichtig sind. Wie in vielen Bereichen des Lebens treten die Probleme und Gefahren erst in Augenschein, wenn das Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage gerät. Im Falle einer Insolvenz wird der zuständige Insolvenzverwalter versuchen, die Insolvenzmasse so hoch wie möglich zu bewerten und wird auch die Vermögenswerte aus Versorgungsverträgen der betrieblichen Altersversorgung hinzu ziehen. Arbeitnehmer werden hiervor in Deutschland durch den Pensionssicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) geschützt, anders jedoch beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, die nicht dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) unterliegen. Hier können schon kleinste Fehler in der Formulierung der Zusage dazu führen, dass der Insolvenzverwalter das Versicherungsvermögen in die Insolvenzmasse überträgt. Beispielhaft können ein Widerrufsvorbehalt oder eine unvollständige Verpfändungsanzeige der Versicherung genannt werden, die höchstrichterlich vor dem BGH zugunsten des Insolvenzverwalters geurteilt wurden. Manch ein Geschäftsführer verlor dadurch seine komplette Altersversorgung.
Diese Risiken sind nach Meinung der diz Deutsches Institut für Zeitwertkonten und Pensionslösungen AG die häufigsten, jedoch können darüber hinaus individuell im Unternehmen noch viele weitere verborgen sein. Die Fachberater für Pensionslösungen der diz AG helfen betroffenen Unternehmen bei der Risikoidentifikation und zeigen Lösungsvorschläge zur Risikominimierung auf. Das ausgereifte Konzept ist auf über 20-jährige Erfahrung in der Begleitung von Unternehmen zur Ausgestaltung der betrieblichen Altersversicherung zurückzuführen. Kontakt: Thorsten Kircheis, Vorstand/ CEO, diz Deutsches Institut für Zeitwertkonten und Pensionslösungen AG, Landsberger Allee 366, 12681 Berlin Tel.: +49 30 5659 25-0, E-Mail: info@diz.ag, Web: http://www.diz.ag Über die diz AG: diz Deutsches Institut für Zeitwertkonten und Pensionslösungen – diz AG ist eine Deutschlandweit führende Beratungsgesellschaft für Mandate aus dem Klein- und Mittelstand sowie internationalen Konzernen. Das Leistungsspektrum umfasst die steueroptimierte und Liquidität schonende Auslagerung von Pensionszusagen, Versorgungskonzepte der betrieblichen Altersversorgung und die Einführung von Zeitwert-Konten. Als führender Dienstleister mit über zwanzigjähriger Fachkompetenz in der Firmengruppe begleitet die diz AG alle Prozesse von der Bestandsaufnahme über die Einführung bis hin zur laufenden Betreuung bei der innerbetrieblichen Umsetzung. Pressearbeit: PR-Agentur aus Hannover http://www.fmpreuss.de
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