Durch Testament Konfliktpotenzial unter Erben entschärfen

Durch Testament Konfliktpotenzial unter Erben entschärfen

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Erbengemeinschaften bieten in der Regel jede Menge Konfliktpotenzial. Die Streitigkeiten unter Erben lassen sich ausräumen, indem ein Testament oder Erbvertrag erstellt wird.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ein Testament oder Erbvertrag ist nicht zwingend erforderlich, um seinen Nachlass zu regeln. Existieren derartige Dokumente nicht, gilt die gesetzliche Erbfolge. Nach dieser erben zunächst der Ehepartner und die Kinder als Erben erster Ordnung. Sind keine Erben erster Ordnung vorhanden, kommen andere Verwandte in Betracht wie Eltern, Geschwister und auch entferntere Verwandte. Wer sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlassen und auch Streit unter den Erben vermeiden möchte, sollte allerdings ein Testament bzw. einen Erbvertrag erstellen.

Gibt es nach der gesetzlichen Erbfolge mehrere Erben, z.B. den Ehepartner und zwei Kinder, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Der überlebende Ehepartner erhält dann 50 Prozent des Nachlasses und die beiden Kinder jeweils 25 Prozent. Wird ausschließlich Geld vererbt, lässt sich dieses relativ problemlos unter den Erben gemäß ihren Ansprüchen aufteilen. Anders sieht es aus, wenn sich im Nachlass auch Wertgegenstände oder das Familienheim befinden. Dann können unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen. Die Kinder haben z.B. kein Interesse an dem Familienheim und möchten es am liebsten verkaufen, der überlebende Ehepartner möchte in dem Häuschen seinen Lebensabend verbringen. Der Streit ist vorprogrammiert und vom Erblasser in der Regel nicht so gewollt.

Um derartige Erbstreitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, ein Testament oder einen Erbvertrag zu verfassen und die Erbfolge unter Berücksichtigung der jeweiligen Pflichtteilsansprüche selbst zu bestimmen. Dadurch kann einerseits der Ehepartner materiell geschützt werden oder auch Erben, die nach der gesetzlichen Erbfolge leer ausgingen, bedacht werden.

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Wichtig ist dabei, dass die letztwilligen Verfügungen möglichst exakt formuliert sind, so dass erst gar kein Interpretationsspielraum entsteht. Darüber hinaus müssen auch einige formale Aspekte beachtet werden. So muss das handschriftliche Testament komplett eigenhändig geschrieben werden. Ort, Datum und Unterschrift dürfen nicht fehlen.

Im Erbrecht erfahrene Rechtsanwälte können bei einem Testament oder Erbvertrag beraten und dafür sorgen, dass die letztwilligen Verfügungen im Sinne des Erblassers getroffen werden.

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