Wegweisendes Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Ehe gleichgeschlechtlicher Partiner
Gleichgeschlechtliche Paare können in Österreich künftig heiraten, verschiedengeschlechtliche Paare eine eingetragene Partnerschaft eingehen.
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 4.12.2017 jene gesetzlichen Regelungen aufgehoben, die homosexuellen Paaren den Zugang zur Ehe bisher verwehren. Der Gerichtshof begründete diesen Schritt mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31.12.2018 in Kraft (VfGH G 258/2017 ua).
Bevor der Bund der Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft eingegangen werden, sollten die rechtlichen Konsequenzen hiervon mit einem auf Familienrecht spezialisierte Rechtsberater abgeklärt werden, andernfalls im Trennungsfall erhebliche juristische Probleme und Auseinandersetzungen eingetreifen können.
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