Die beiden Rechtsanwälte Prof. Dr. Ulrich Tödtmann und Matthias Arens der Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle aus Bonn haben gemeinsam an dem grundlegend überarbeiteten Kommentar zum deutschen Energiewirtschaftsgesetz mitgearbeitet.

Energierecht: die Quelle muss erkennbar sein

Im Dezember 2013 erschien in dritter Auflage der Berliner Kommentar zum Energierecht. Die in drei Bänden angelegte Kommentarsammlung zu allen juristischen Aspekten des Energierechts wird von dem renommierten Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Franz Jürgen Säcker herausgegeben. Die beiden Rechtsanwälte Prof. Dr. Ulrich Tödtmann und Matthias Arens der Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle aus Bonn haben gemeinsam an diesem grundlegend überarbeiteten Kommentar zum deutschen Energiewirtschaftsgesetz mitgearbeitet.

In ihrem Kommentar haben sie die Regelungen zur Stromkennzeichnung in § 42 EnWG ausführlich bewertet. Die Stromkennzeichnungspflicht bezweckt eine deutlichere Transparenz der Stromrechnung, so dass der Stromkunde erkennen kann, welche Art der Stromerzeugung seinem Verbrauch vorausgegangen ist. Somit kann er durch die Wahl seines Stromanbieters indirekt Einfluss auf diese Stromerzeugung nehmen. Die für alle Anbieter verpflichtende Stromkennzeichnung soll es dem Verbraucher somit ermöglichen, eine bewusste und objektive Entscheidung über seinen Stromlieferanten zu treffen.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Tödtmann ist seit Jahren im Energierecht tätig und hat bereits bei der Vorauflage des Kommentars zum Energiewirtschaftsgesetz mitgearbeitet. Er vertritt Kommunen und Energieversorger bei Vertragsgestaltungen und energierechtlichen Streitfragen. Rechtsanwalt Matthias Arens berät Gesellschaften z.B. bei Umstrukturierungen unter Berücksichtigung des Energiewirtschaftsrechts und bei energierechtlichen Auseinandersetzungen.

Eimer Heuschmid Mehle, gegründet 1973, ist eine überregionale Anwaltssozietät mit Sitz in Bonn. Die Kanzlei ist interdisziplinär ausgerichtet. Ein Team von aktuell 19 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit Fachanwaltsqualifikationen in allen relevanten Rechtsgebieten decken ein breites Beratungsspektrum ab. Die individuelle Kompetenz und ein ausgeprägter Teamgeist bilden die Grundlage für eine ganzheitliche und persönliche Betreuung.

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Zu den Mandanten der Kanzlei zählen Privatpersonen und Familien genauso wie Freiberufler, Unternehmer als Einzelpersonen, Führungskräfte der Wirtschaft und Gewerbebetriebe jeder Größenordnung und Branche. Über das internationale Kanzleinetzwerk AVRIO haben die Mandanten zudem Zugriff auf renommierte Kanzleien in Europa, im nahen und mittleren Osten, in den USA und Kanada sowie in Asien und Australien.

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Eimer Heuschmid Mehle überregionale Rechtsanwaltssozietät
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