Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen
Kündigung wegen Eigenbedarf: Das Gericht hat nicht die Angemessenheit des vom Vermieter zu Grunde gelegten Bedarfs an Wohnfläche zu überprüfen (AG Ahrensburg, Urteil vom 27. September 2012 – 45 C 477/12 -, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen
Ausgangslage:
Wenn der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung ausspricht, setzen sich Mieter nicht selten mit dem Argument zur Wehr, der geltend gemachte Eigenbedarf des Vermieters sei überhöht. Der Vermieter benötige insbesondere nicht dermaßen viel Wohnfläche für sich. Allein mit diesem Argument, wird ein Mieter selten durchdringen. Es ist grundsätzlich nicht Sache des Gerichtes darüber zu entscheiden, wie viel Wohnfläche der Vermieter benötigt. Lediglich dann, wenn sich die Behauptung des Vermieters als vorgeschoben darstellt und dadurch ernsthafte Zweifel am Eigenbedarf geweckt werden, ist eine nähere Untersuchung durch das Gericht angezeigt. Diesen Grundsatz hat das Amtsgericht in dem zitierten Urteil noch einmal bestätigt. Soweit der Mieter allerdings der Kündigung wirksam widersprochen hat und die Fortsetzung des Mietgebrauchs verlangt wird, ist im Rahmen der hier vorzunehmenden Interessenabwägung, zwischen den Interessen des Vermieters und den Interessen des Mieters unter Umständen auch die Frage der Wohnfläche näher zu beleuchten. Dies gilt aber eben nicht grundsätzlich.
Die Entscheidung:
Der vom Kündigenden geltend gemachte Bedarf an Wohnfläche ist nicht vom Gericht auf Angemessenheit zu prüfen, solange kein evident überhöhter Bedarf geltend gemacht wird.
(AG Ahrensburg, Urteil vom 27. September 2012 – 45 C 477/12 -, juris)
siehe hierzu auch:
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Willensentschluss des Vermieters bezüglich einer bestimmten, seiner Lebensplanung entsprechenden Nutzung von den Gerichten grundsätzlich zu respektieren (BVerfG NJW 1989, 970). Maßgeblich ist deshalb nicht, welchen Bedarf die Gerichte für angemessen halten; vielmehr kommt es darauf an, welchen Bedarf der Eigentümer nach seinen persönlichen Vorstellungen und Bedürfnissen für angemessen ansieht (Schmidt-Futterer, 10. Aufl. 2011, § 573 BGB, Rn. 146 m.w.N.) (AG Ahrensburg, Urteil vom 27. September 2012 – 45 C 477/12 -, juris).
Fachanwaltstipp Vermieter:
Auch wenn der Eigenbedarf vorhanden ist, sind erhebliche Anforderungen an die Eigenbedarfskündigung zu stellen. Lassen Sie sich hier von einem Experten beraten. Ein später verlorener Räumungsprozess wird allemal teurer als eine zuvor durchgeführte Beratung.
Fachanwaltstipp Mieter:
Sie haben eine Eigenbedarfskündigung erhalten? Prüfen Sie zunächst zügig, ob gegen die Kündigung wirksam etwas zu unternehmen ist. Der Vermieter kann Sie nur mit einem Räumungstitel auf die Straße setzen. Dafür muss er zunächst Räumungsklage erheben.
Wenn Sie eine Eigenbedarfskündigung erhalten, beginnen wichtige Fristen zu laufen. Jedenfalls dann, wenn die Eigenbedarfskündigung eine wirksame Belehrung über die Möglichkeit des Widerspruchs enthält, muss der Mieter bis spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist gem. § 574 BGB die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Hier müssen sämtliche Gründe, die für ein Interesse am Verbleib des Mieters der Wohnung sprechen können, umfassend vorgetragen werden. Gründe die nicht vorgetragen worden sind, werden später nicht berücksichtigt.
09.09.2013
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Die Serie wird fortgesetzt. Die gesamt Serie finden Sie auf: www.eigenbedarfskuendigungen.de
Spezialseite Eigenbedarfskündigung für Vermieter: Hier erfahren Sie alles rund um die Eigenbedarfskündigung. Wann kann man einem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen? Wann ist eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen? Wann gelten Sperrfristen? Weiter finden Sie Muster für das Erstellen einer Eigenbedarfskündigung mit ausführlichen Hinweisen. Sie finden auch Muster für eine Räumungsklage und aktuelle Urteile mit Kommentaren von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zum Thema Eigenbedarfskündigung.
Das alles finden Sie hier: www.eigenbedarfskuendigungen.de
Spezialseite Eigenbedarfskündigung für Mieter: Hier erfahren Sie alles rund um die Eigenbedarfskündigung. Wie verhält man sich, wenn der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung angedroht hat? Wie verhält man sich wenn der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen hat? Sie finden auch Muster für einen Widerspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung. Weiter finden Sie Muster für eine Verteidigungsschrift gegen eine Räumungsklage und aktuelle Urteile mit Kommentaren von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zum Thema Eigenbedarfskündigung.
Das alles finden Sie hier: www.eigenbedarfskuendigung-anwalt.de
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@mietrechtler-in.de
Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel. (0201) 4532 00 40
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de