ARAG Experten informieren über einen Lebensretter im Kastenformat
Es ist das Jahr 1972: Olympische Sommerspiele finden in Deutschland statt, das erste Playboy-Magazin kommt auf den Markt, die erste Star-Trek-Folge läuft im Deutschen Fernsehen, ABBA nehmen ihre erste Single auf, der Begriff “Fräulein” weicht in Bundesbehörden der “Frau” – und der Verbandskasten im Auto wird nach der Straßenverkehrsordnung (StVO, Paragraf 35h) Pflicht. Anlässlich seines 50. Geburtstages machen die ARAG Experten Inventur und schauen, was in ihm steckt.
Die Geschichte eines Kastens
Es war die DIN Norm 13164, die den Inhalt des Erste-Hilfe-Materials an Bord von Fahrzeugen festlegte. Ob das Verbandszeug aber in einer Tasche oder eben einem Kasten verstaut war, war laut ARAG Experten egal. Hintergrund für die damals neue Verordnung war die Tatsache, dass Krankenwagen teilweise sehr lange benötigten, um Unfallstellen zu erreichen. Immerhin lag die Zahl der Verkehrstoten mit knapp 19.000 Menschen noch deutlich höher als heute mit gut 2.500 Getöteten.
Neuerungen 2022
Mit einer Übergangsfrist von einem Jahr müssen Autofahrer ihr Erste-Hilfe-Set im Fahrzeug bis 31. Januar 2023 auf Vordermann bringen bzw. einen neuen Verbandskasten anschaffen. Denn der wurde durch die Anpassung der entsprechenden DIN Norm, welche seit dem 1. Februar 2022 gültig ist, Corona-tauglich. Künftig müssen laut ARAG Experten zwei OP- oder FFP2-Gesichtsmasken enthalten sein. Zwar keine Pflicht, aber ebenfalls sinnvoll: Desinfektionsmittel. Dafür wurde das 40 mal 60 Zentimeter große Verbandstuch ersatzlos gestrichen und eins von zwei Dreieckstüchern darf ebenfalls wegfallen.
Pflichten rund um den Kasten
Wer während einer Autofahrt keine Kfz-Verbandstasche dabei hat, muss nach Auskunft der ARAG Experten mit einem Bußgeld in Höhe von fünf Euro rechnen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dem Fahrzeug um das eigene, ein privat geliehenes oder einen Mietwagen handelt. Der Fahrzeugführer hat darauf zu achten, dass der Kasten an Bord ist. Motorräder sind von dieser Pflicht ausgenommen. Zudem muss das Behältnis für die Erste-Hilfe-Materialien den Inhalt vor Staub, Feuchtigkeit und anderen Schmutzquellen schützen. Die ARAG Experten raten, den Verbandskasten – oder zumindest empfindliche Inhalte mit einer Mindesthaltbarkeit – regelmäßig auszutauschen. So können z. B. Kompressen ihre Sterilität oder Pflaster ihr haftende Eigenschaft verlieren und sollten daher nach einigen Jahren erneuert werden. Wer den Kasten nicht für die eigene Hausapotheke nutzen möchte, kann ihn auch spenden: Viele Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen nutzen Verbandsmaterial für Schulungen. Apropos: Auch die Auffrischung eines Erste-Hilfe-Kurses kann nicht schaden.
Kindernotfallbox
Nicht nur im Auto ist es gut, vorbereitet zu sein. Doch zur Ersten Hilfe am Kind werden oft andere Dinge benötigt, als im handelsüblichen Verbandskasten enthalten sind. Daher raten die ARAG Experten zu einer speziellen Kindernotfallbox, die von erfahrenen Kindernotärzten der Uniklinik Bonn zusammengestellt wurde. Im Unterschied zum Kfz-Kasten sind hier beispielsweise auch Fieberthermometer, Zeckenpinzette, eine Zahnrettungsbox, Kinderpflaster mit Tieren oder Gummibärchen enthalten.
Übrigens: Auch in den meisten europäischen Ländern ist das Mitführen eines Erste-Hilfe-Sets Pflicht. Daher sollten auch Touristen, die sich im Urlaub einen Mietwagen nehmen, immer schauen, ob ein Verbandskasten vorhanden ist.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/
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