DTA-Umstellung für Krankenfahrten jetzt auch bei vdek-Kassen

Elektronische Abrechnung in Bayern für KTL ab 1.7.15 Pflicht

Günstige Abrechnung statt DTA-Angst

Ab dem 1. Juli 2015 wird die elektronische Abrechnung von Krankenfahrten in Bayern mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) zur Pflicht. Wer dann nicht per DTA abrechnet, riskiert Rechnungskürzungen von bis zu 5 Prozent. Die günstige Abrechnung für 0,5 Prozent der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. gibt es unter www.dmrz.de.

Bereits seit Juni 2014 stellt die bayerische AOK sukzessive die einzelnen Regionen in Bayern auf die elektronische Abrechnung (DTA) von Krankenfahrten um. Jetzt zieht auch der vdek nach. Dort läuft seit dem 1.1.2015 die Testphase zur elektronischen Abrechnung . Laut vdek soll die DTA-Pflicht nun zu Beginn der zweiten Jahreshälfte 2015 eingeführt werden. Die AOK Bayern hatte im Sommer vergangenen Jahres bereits mit der Region Oberbayern die Testphase zur DTA-Abrechnung gestartet. Gefolgt von München und dem bayrischen Schwaben. Als nächstes folgt die Region Mittelfranken mit dem Start der Testphase zum 1. September 2015.

Zurzeit gibt es noch keinen neuen Rahmenvertrag für die Abrechnung mit dem vdek. Der alte Rahmenvertrag wurde zum August 2012 gekündigt. Alle Anbieter von Krankenfahrten können daher ihre Fahrten nach dem alten Vertrag abrechnen, bzw. innerhalb der Pflichtfahrgebiete nach Taxameter. Taxi- und Mietwagenunternehmer haben außerdem die Möglichkeit, mit einigen Kassen des vdek individuelle Verträge abzuschließen.

Rechnungskürzungen vermeiden und elektronisch abrechnen

Um zukünftig Rechnungskürzungen zu vermeiden, bietet das Deutsche Medizinrechnenzentrum (DMRZ.de) die Lösung für Taxi-/ Mietwagenunternehmen sowie Krankenfahrtunternehmen an. Auf seiner Internet-Plattform unter www.dmrz.de bietet das DMRZ für 0,5 % der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. die Abrechnung der Transportscheine an. Eine kostenlose Software für die Fahrtenplanung gibt es dazu. Damit werden alle Fahrten einfach geplant und die Informationen können direkt auf die mobile Endgeräte der Fahrer übertragen werden. DMRZ.de hat bereits zahlreiche Auszeichnungen für seinen Abrechnungsservice erhalten und verfügt über mehr als 12.000 Kunden, die den Dienst nutzen.

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Informationen zu den DTA-Bestimmungen bei DMRZ.de.

Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ.de) stellt Sonstigen Leistungserbringern des Gesundheitswesens eine Internet-Plattform zur elektronischen Abrechnung (DTA) mit den Krankenkassen zur Verfügung. Wer damit abrechnet, braucht keine Software und geht keine langfristigen Verpflichtungen ein: So gibt es weder Mindestvolumen noch eine Mindestvertragslaufzeit bei DMRZ.de. Der Clou ist die Kostenersparnis. Wer seine Rechnungen beispielsweise nur auf dem Postweg an die Kostenträger schickt, dem können wegen fehlender DTA-Abrechnung bis zu 5 % seiner Umsätze abgezogen werden. Bei der Abrechnung über DMRZ.de werden nur 0,5 % der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. erhoben. Zusätzlich bietet das Deutsche Medizinrechenzentrum für Pflege und Therapeuten kostenlose Software. DMRZ.de ist das innovative Abrechnungszentrum im Gesundheitsbereich.

Kontakt
Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH
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4921163559299
gelin@dmrz.de
http://www.dmrz.de

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