Informationskampagne “Sonnige Heizung” bringt staatliche Förderpotentiale auf den Punkt

Endlich Durchblick bei der Förderung für Solarthermie!

Informationskampagne “Sonnige Heizung” fasst Solarthermie-Förderinformationen verständlich zusammen.

Köln, August 2017. Das Thema Solarthermie ist heute attraktiver denn je. Dies unterstreichen auch die stetig wachsenden Förderangebote der Bundesregierung. Jährlich gibt es neue Möglichkeiten, staatliche Zuschüsse für den Wechsel auf die innovative und umweltfreundliche “sonnige Heizung” zu erhalten. Allerdings kann man als Verbraucher bei der Vielfalt der Förderangebote und den unterschiedlichen Anforderungen an die jeweiligen Rahmenbedingungen den Überblick verlieren. Die Informationskampagne “Sonnige Heizung” – ein Zusammenschluss von führenden Herstellern solarthermischer Anlagen, dem Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) sowie dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) – hat deshalb die wichtigsten Förderinformationen leicht verständlich zusammengefasst. Zudem sollen konkrete Praxisbeispiele helfen, die tatsächlichen Einsparungen für den eigenen Geldbeutel transparent zu machen.

In den letzten Jahren sind umfangreiche staatliche Förderprogramme für ein nachhaltiges, energieeffizientes und umweltfreundliches Heizen geschaffen worden. Dabei bietet insbesondere die Nutzung der Sonnenenergie für die Wärme- und Energieversorgung des privaten Haushalts eine Vielzahl an Vorteilen: So kann man durch den Wechsel auf Solarthermie erhebliche Heizkosten einsparen. Laut Berechnungen von BDH und BSW-Solar können rund zwei Drittel der für die Trinkwassererwärmung benötigten Energie sowie ein Drittel der für die kombinierte Warmwasser- und Trinkwasseraufbereitung benötigten Energie eingespart werden.

Zudem wird man unabhängiger von fossilen Rohstoffen und schont obendrein die Umwelt, dank verringerter Emissionswerte der eigenen Heizungsanlage. Grundsätzlich kommt die Nutzung von Solarthermie übrigens für jeden Haushalt in Frage, denn Solarthermie ist ein offenes System und mit allen denkbaren Wärmeerzeugern kombinierbar. Für die Nutzung der Sonnenkraft gibt es nun vom Staat eine ganze Reihe an lukrativen, finanziellen Unterstützungen. Wobei diese stark variieren – abhängig von den baulichen und energetischen Rahmenbedingungen vor Ort.

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Basisförderung, Zusatzförderung, Innovationsprogramm, Optimierungsbonus, APEE, MAP – bei dieser Begriffsvielfalt kann einem schon mal der Kopf rauchen. Die Informationskampagne “Sonnige Heizung” erklärt in diesem Zusammenhang die zentralen Begrifflichkeiten:
Das “Marktanreizprogramm”, kurz MAP, dient seit dem Jahr 2000 dazu, Haus- und Wohnungseigentümer bei der Umstellung auf erneuerbare Energien zur Wärmegewinnung zu unterstützen. Eine überarbeitete Version des MAP ist seit 2015 in Kraft und bezuschusst die Errichtung einer Solarthermie-Anlage grundsätzlich mit der sogenannten Basisförderung. Zusatzförderungen gibt es für Anlagen, in denen zusätzlich eine Wärmepumpe- oder Biomasseanlage (z.B. Pellets) eingebaut wird, die ans Wärmenetz angeschlossen werden oder wenn der alte Kessel gegen einen neueren ausgetauscht wird. Die Innovationsförderung wiederum greift bei großen Solarthermie-Anlagen bis 100 m2, welche mehr als das klassische Einfamilienhaus mit Wärme versorgen. Das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) erhöht nun seit Anfang 2016 die Leistungen des aktuellen MAP zusätzlich noch einmal um 20% und liefert einen Optimierungsbonus von 600EUR. Letzterer wird allerdings nur ausgezahlt, wenn die gesamte Heizungsanlange auf maximale Energieeffizienz hin untersucht und schließlich auch optimiert wird. Wie diese komplexen Förderprogramme in der Realität aussehen bzw. zur Umsetzung kommen können, zeigen die folgenden Praxisberechnungen der Kampagne “Sonnige Heizung”:

Ausgangssituation ist ein Wohnhaus mit einem alten Heizölkessel. Das Haus wird mit einer hei-zungsunterstützenden Solaranlage inklusive 1000 Liter Pufferspeicher und 12,5 m2 Kollektorfläche aufgerüstet. Zusätzlich wird der alte Heizkessel ausgetauscht. Dazu gibt es drei verschiedene Fördermöglichkeiten – je nach Auswahl des eingesetzten Wärmeerzeugers: Wird der vorhan-dene Ölkessel gegen einen modernen Öl- oder Gas-Brennwertkessel ausgetauscht, stehen den Bewohnern bis zu 3.600 EUR an Fördergeldern zu – zusammengesetzt aus Basisförderung, Kombi-nationsbonus, APEE-Zuschlag und Optimierungsbonus. Wird nun aber der bestehende Ölkessel durch eine leistungsgeregelte Wärmepumpe mit einer Leistung von 12 kW ersetzt, winken noch einmal zusätzliche 2.400 EUR. Solaranlage und Wärmepumpe werden nämlich durch die Basisförderung individuell belohnt, zudem werden ein Kombinations- sowie ein Lastmanagementbonus ausgezahlt. Dieser rekordverdächtige Zuschuss von 6.000 EUR kann sogar noch getoppt werden, falls statt der Wärmepumpe ein effizienter Pelletkessel mit 15 kW Leistung eingebaut wird. Dadurch steigt die Basisförderung und damit auch der APEE-Zuschlag, womit sich die Förder-summe auf stolze 7.800 EUR erhöht.

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Zusätzlich sollte der Bauherr immer auch noch auf länder- bzw. kommunalspezifische Förderungen schauen, die unabhängig von allen obengenannten Förderungen aufgeschlagen werden können. Hierzu kann der Verbraucher zum einen gezielt bei seinem Fachhandwerker nachfragen, zum anderen bietet auch das Verbraucherportal der Kampagne “Sonnige Heizung” unter http://www.sonnigeheizung.de/foerderung.php umfangreiche Hintergrundinformationen zum Thema “Förderung der Solarthermie”.

Wer mehr zum Thema Wohnungslüftung erfahren möchte, findet alles Wissenswerte auf dem gemeinsamen Informationsportal des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie e.V. (BDH) und des Fachverbands Gebäude-Klima e.V. (FGK): Unter www.wohnungs-lueftung.de erhält man einen schnellen und übersichtlichen Einblick in die Rahmenbedingungen, Fördermöglichkeiten, Anwendungsbereiche und Systemlösungen der Wohnungslüftung. Auch Links zu Herstelleradressen stehen zur Verfügung.

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